EU-Jugendstrategie

EU-Jugendstrategie: Bund-Länder AG klärt Weiterarbeit am dritten Themenkorridor

In ihrer Sitzung Ende November 2012 befasste sich die Bund-Länder AG zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie mit dem weiteren Vorgehen zur Klärung des dritten Themenkorridors "Anerkennung und Sichtbarmachung der nicht formalen und informellen Bildung in der Jugendarbeit".

21.12.2012

Hier verfolgten Bund und Länder bisher als wichtiges Ziel die Anerkennung und ggf. Nutzbarmachung von außerschulischen, im Kontext von nicht formalen und informellen Lernorten erworbenen Kompetenzen und/oder Bildungserfahrungen junger Menschen. Dies bedeutet einerseits, dass Jugendliche erkennen lernen, welche Kompetenzen sie im Rahmen der Angebote der Jugendarbeit erworben haben. Andererseits ermöglicht die Anerkennung von informellen und non formalen Bildungserfahrungen auch deren Nutzbarmachung durch Dritte.

Insbesondere hinsichtlich der europäischen Debatte um die Validierung von Ergebnissen des nicht formalen und informellen Lernens geht es der Bund-Länder AG gerade auch um die Sichtbarmachung der eigenständigen Standards der Jugendarbeit. Die aktuelle europäische Initiative der besseren Anerkennung setzt auf die Anschlussfähigkeit an die berufliche Weiterbildung und die Verwertbarkeit des Erlernten für den Arbeitsmarkt.

In der letzten Sitzung des Jahres 2012 wurde deshalb ebenfalls der Stand der politischen Debatte um die Ratsempfehlung zur Validierung der Ergebnisse nicht formalen und informellen Lernens in der EU besprochen. Die Ratsgruppe „Jugend" hatte sich dafür eingesetzt, dass das Verständnis von Jugendarbeit dort mehr Berücksichtigung findet. In der Folge beinhaltet der vom Bildungsministerrat angenommene Text zwar Referenzen zu jugendpolitischen Initiativen, die dann aber bei den Beschreibungen des Gegenstandes selbst wieder keine Rolle spielen. Danach werde nämlich, so wurde berichtet, Jugendarbeit weitgehend als informelles Lernen gefasst, was den aktuellen Debatten im Jugendbereich nicht gerecht würde.

Gerade auch angesichts dieser Entwicklungen diskutierten die Mitglieder der Bund-Länder AG die richtigen Schritte für eine besseren Sichtbarmachung und Anerkennung der Lernleistungen und der Ergebnisse von Angeboten der Jugendarbeit. Ein erster Schritt der Bund-Länder AG ist die Beschreibung übergreifender Kriterien für Nachweise und für die Qualität der Bildungsprozesse. Dies wird auch als eine Möglichkeit für die Anschlussfähigkeit an die europäische Debatte und den sich daraus ergebenden Anforderungen gesehen.

Ferner verständigten sich die Vertreter und Vertreterinnen von Bund und Ländern auf ihre Arbeitsschwerpunkte für 2013. Es ist das letzte Jahr der ersten Phase der Umsetzung in Deutschland, weshalb die Bilanzierung der bisherigen Umsetzung und der Kooperationsform eine Priorität darstellen wird. Dies umfasst beispielsweise die Auswertung der bisherigen Bund-Länder Zusammenarbeit und Vorbereitungsarbeiten für die zweite Phase der Umsetzung. Bezogen auf die Themenkorridore „Übergänge" und „Partizipation" wird die Bund-Länder AG ihre inhaltliche Ausrichtung vor dem Hintergrund der neuen jugendpolitischen Schwerpunkte der EU für den Zeitraum bis 2015 überprüfen.

Die Mitglieder der Bund-Länder-AG wollen außerdem im Jahr 2013 den europäischen Fachaustausch mit Kollegen und Kolleginne anderer Regionen in der EU zur Verankerung der EU-Jugendstrategie vor Ort weiter führen. Vorgesehen ist eine gemeinsame Fachveranstaltung mit dem Ausschuss der Regionen (AdR) im Herbst des nächsten Jahres.

Quelle: JUGEND für Europa - Servicestelle zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland

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