EU-Jugendstrategie

Ein Gesetz – aber kein Budget?

Die Evaluation von Kinderbeteiligungsrechten in Europa zeigt ein gemischtes Bild der Umsetzung. Die Generaldirektion Justiz und Verbraucher (DG JUST) hatte die Untersuchung zur Umsetzung des Artikels 12 der UN-Kinderrechtskonvention in Auftrag gegeben. Damit sollte ein Überblick über die gesetzgeberische und politische Rahmung für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den EU-Mitgliedsstaaten geschaffen werden.

20.07.2015

Die Studie untersuchte Beispiele aus verschiedenen Ländern, die als gelungene Partizipation vorbildhaft sein können. Entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention waren dabei die 0–18-Jährigen Zielgruppe der Forschung des englischen Wissenschaftler/-innen-Konsortiums. Zu der Studie wurden ebenfalls Kinder- und Jugendbeteiligung ins Forschungsdesign aufgenommen, die u.a. eine kinderfreundliche (und leichter verständliche) Fassung des Berichts erarbeitete.

Unterschiede bei der Umsetzung der Kinderrechte

Wesentliche Erkenntnisse der Studie zeigen zum einen große Unterschiede bei der Art und Weise, wie die einzelnen Mitgliedsstaaten die Umsetzung des Artikel 12 der UN-Kinderrechtecharta in Gesetzesform packen: Eine Mehrheit hat Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen (11 EU-Staaten), einige andere (darunter Österreich, Polen, Rumänien und das Vereinigte Königreich) haben ein eigenständiges Kinderrechte-Gesetz erlassen.

Die Zuständigkeiten für Kinderrechte sind dabei in den verschiedenen Ländern höchst unterschiedlich verteilt: von Ombudspersonen, über nationale Ministerien (wie in Deutschland) bis hin zu NGOs. Dabei fällt auf, dass dem Monitoring und einer budgetären Absicherung nach Auffassung der Autor/-innen zu wenig Beachtung geschenkt wird: "Too few countries have established appropriate systems for monitoring and evaluating child participation and budgets for child participation remain indistinct". Sie sehen daher die größten Auswirkungen auf der lokalen Ebene, wenn die Kinder Möglichkeiten bekommen, in der Schule, der Jugendhilfe oder der Nachbarschaft mitzusprechen bzw. mitzuentscheiden.

Der naturgemäß auf die juristische Rahmengebung orientierte Blick stellt in den EU-Staaten Mängel bei der Umsetzung der Gesetze zur Förderung der Kinderrechte in der Praxis fest. Dazu kommen Spannungsverhältnisse zwischen verschiedenen  Rechtsgütern wie den elterlichen Rechten und Pflichten, anderen staatlichen Aufgaben und "restriktiven öffentlichen Haltungen gegenüber der Stellung des Kindes in der Gesellschaft".

Forderungen und Empfehlungen

Die Autor/-innen sehen daher eine Hauptaufgabe, weiter für ein Bewusstsein zu werben, die Beteiligungsrechte von Kindern an sie betreffende Politiken im Bereich von Justiz, Gesundheit, Bildung, Soziales zu stärken und die mit und für Kinder und Jugendliche arbeitenden Akteure mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten.

Dabei müssen bestimmte Zielgruppen wie Kinder mit Behinderungen, minderjährige Flüchtlinge, Roma sowie sehr junge Kinder (auch auf der Ebene von Gesetzgebung) spezielle Unterstützung erhalten. Den  Mitgliedsländern wird u.a. empfohlen, eine politikfeldübergreifende Strategie oder eine Arbeitsgruppe einzurichten, um Mechanismen einzuführen, die durch "capacity building for practitioners" Kinder- und  Jugendbeteiligung auf allen Ebenen und Politikfeldern einbetten. Ferner wird empfohlen, finanzielle Unterstützung bereit zu stellen, um Programme und Initiativen zu fördern.

Die Europäische Kommission wird hingegen aufgefordert, Trainings über Kinderrechte und Jugendbeteiligung für EU-Offizielle zu erwägen sowie zukünftige EU-Initiativen mit Kinder- und Jugendbeteiligung zu konzipieren. Weitere Beschlüsse oder Empfehlungen auf EU-Ebene sollten mit zusätzlichen praktischen Anleitungen versehen werden, wie sie Kinder- und Jugendbeteiligung stärken und effektiv umsetzen können.

Quelle: jugendpolitikineuropa.de

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