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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 29. Januar 2020 einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) veröffentlicht. Insbesondere sollen die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer nochmals gestärkt und die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen verbessert werden. Das NetzDG wurde im Jahr 2017 eingeführt, um die Betreiber sozialer Medien u.a. zu einem wirksameren Beschwerdemanagement zu verpflichten.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt hierzu: „Ziel des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist es, Hass und Hetze im Netz effektiv und konsequent einzudämmen. Mit der Weiterentwicklung dieses Gesetzes stellen wir klar: Wer im Netz bedroht und beleidigt wird, muss das dem Netzwerk einfach und unaufwendig melden können – und zwar direkt vom Posting aus. Zudem stärken wir die Nutzerrechte: Nutzerinnen und Nutzer bekommen künftig geeignete Mittel an die Hand, um die Entscheidung von Netzwerken, ein Posting zu löschen oder beizubehalten, überprüfen zu lassen.“
Anlass des Gesetzentwurfs ist die geänderte Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL), die bis zum 19. September 2020 in nationales Recht umzusetzende Compliance-Vorgaben zu Videosharingplattform-Diensten enthält. Aufgrund der Überschneidungen zum NetzDG, wird die AVMD-RL teilweise dort umgesetzt. Gleichzeitig wird dieser Anlass genutzt, um auf Basis der bisherigen Erkenntnisse aus der Anwendung des NetzDG, Verbesserungen für Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke zu schaffen.
Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen des Gesetzes steht beim Bundesjustizministerium zur Verfügung. Dort findet sich auch der Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (PDF, 333 KB).
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 29.01.2020