Kinder- und Jugendschutz

Was von der gescheiterten JMStV-Novellierung übrigblieb - Medienrechtler diskutieren effektiveren Jugendmedienschutz

Nach dem Scheitern des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) diskutierte die Kommission für Jugendmedienschutz mit Medienrechtlern, welche Erkenntnisse aus der Beschäftigung mit den ursprünglich geplanten Regelungen resultieren und wie sie für die derzeitige Rechtslage nutzbar gemacht werden können.

22.03.2011

„Nachdem jetzt auf allen Ebenen Diskussionen angestoßen sind, wird sich auch die KJM in die weiteren Entwicklungen mit ihrem Sachverstand und ihrer Erfahrung – für einen effektiveren Jugendmedienschutz – einbringen“, sagte der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring bei der kjm transparent-Fachtagung „Reset! – Anforderungen an einen neuen JMStV“. Nach dem Scheitern des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) diskutierte die KJM mit Medienrechtlern, welche Erkenntnisse aus der Beschäftigung mit den ursprünglich geplanten Regelungen resultieren und wie sie für die derzeitige Rechtslage nutzbar gemacht werden können.

Prof. Dr. Mark Cole von der Universität Luxemburg thematisierte die Zusammenarbeit von Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und bewertete die Absicht der gescheiterten Novelle, das System der regulierten Selbstregulierung fortzuentwickeln, positiv. Er sprach sich für die Weiterentwicklung von Jugendschutzprogrammen aus. Dafür könne die KJM durchaus Kriterien entwickeln. Er unterstrich jedoch, dass ein Jugendschutzprogramm vor einer Anerkennung durch die KJM – was einer „TÜV-Zertifizierung“ gleichkomme – eine zufriedenstellend hohe Qualitätsstufe erreichen müsse.

Sebastian Gutknecht, Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen und stellvertretendes KJM-Mitglied, wünschte sich gleiche Prüfungen für gleiche Inhalte und plädierte dafür, dies untergesetzlich durch Absprachen und Vereinbarungen der betroffenen Institutionen anzugehen. Er räumte allerdings ein, dass hierzu rechtliche Fragen noch geklärt werden müssten. Durch das Nichtzustandekommen des JMStV könne man momentan leider nicht ausreichend auf die zunehmende Medienkonvergenz reagieren.

Dr. Marc Liesching, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medienrecht, wies darauf hin, dass die kritisierten Alterseinstufungen im Jugendschutz schon seit Langem geltendes Recht seien. Er habe aber durchaus Möglichkeiten gesehen, die geplanten Vorschriften zu vereinfachen. So könne man beispielsweise für vollkommen unbedenkliche Internetangebote eine Positiv-liste einführen, die ein einfaches und schnelles Auslesen für Jugendschutzprogramme möglich macht. Außerdem wünschte er sich für die Zukunft verbesserte Verfahrensregeln.

Die Frage von Moderatorin und KJM-Stabsstellenleiterin Verena Weigand, ob er die weiterhin bestehenden Vorgaben des JMStV ausreichend finde, bejahte IT-Fachanwalt und Blogger Thomas Stadler. Die Regeln, die allen Internetanbietern in Deutschland seit 2003 vorschreiben, z.B. technische Mittel als Zugangshürde einzusetzen und damit Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen, seien angebracht. Für das Gros der Bloggerszene sei das Thema „Entwicklungsbeeinträchtigung“ ohnehin nicht relevant.

Eine Absage erteilten die Diskutanten Vorschlägen, Regeln zu medienpädagogischen Aktivitäten im JMStV aufzunehmen, mit der Begründung, dass dies nicht der richtige Ort sei.

„Gesetzlich haben wir alles“, so Gutknecht mit Verweis auf das Kinderjugendhilfegesetz (SGB VIII) und die entsprechenden Ländermediengesetze.

Quelle Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

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