Digitalisierung und Medien

Was ist Desinformation? – Betrachtung aus wissenschaftlicher Perspektive

Die Landesanstalt für Medien NRW hat eine Publikation veröffentlicht, dessen Autor(inn)en sich aus medien-, kommunikations-, politik- und rechtswissenschaftlicher Perspektive mit Desinformation beschäftigen. Sie weisen auf das Spannungsfeld zwischen der Eindämmung von Desinformation und der Berücksichtigung der Meinungsfreiheit hin und fordern einen Austausch zwischen Politik, Aufsicht, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

12.03.2020

Die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen in digitalen, insbesondere sozialen Medien beschäftigt die Gesellschaft und natürlich auch die Medienanstalten bereits seit einiger Zeit. Häufig wird der Desinformation in diesem Zusammenhang ein demokratieschädigendes Potenzial unterstellt, bei der das Ausmaß und die tatsächliche Bedrohungslage jedoch bislang sehr vage und kaum empirisch nachweisbar sind.

Um hier sowohl unser eigenes Verständnis zu erweitern als auch einen Mehrwert für die laufende Debatte zu bieten, hat die Landesanstalt für Medien NRW im Juli 2019 einen Call for Paper mit dem Arbeitstitel „Desinformation als Arbeitsfeld der Medienaufsicht“ gestartet. Angeschrieben wurden dazu sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Disziplinen, um das Thema der Desinformation aus medien-, kommunikations-, politik- und rechtswissenschaftlicher Perspektive zu betrachten. Die Erkenntnisse aus den eingesandten Aufsätzen wurden zunächst im September 2019 in einem Workshop zwischen Wissenschaft und Medienaufsicht diskutiert und gesammelt in der Publikation „Was ist Desinformation?“ veröffentlicht.

Schon im Rahmen des Workshops wurde deutlich, dass sich die wesentliche Herausforderung in einer medienpolitischen Debatte um Desinformation um die Frage dreht, ob und wie die schädliche Verbreitung von Desinformation unter Berücksichtigung der freien Meinungsäußerung eingedämmt werden kann. In diesem Spannungsfeld bewegen sich auch die Handlungsempfehlungen der Expertinnen und Experten, die in dem vorliegenden Sammelband dargestellt werden: Jedes zukünftige aufsichtsrechtliche Vorgehen wird sich daran messen lassen müssen, inwiefern der digitale Kommunikationsraum vor schädlichen Einflüssen geschützt werden kann, ohne dabei das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken.

Dies kann jedoch nur gelingen, wenn Politik, Aufsicht, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einem kontinuierlichen Austausch miteinander stehen. Dazu möchte diese Publikation einen ersten Beitrag leisten.

Quelle: Landesanstalt für Medien NRW vom 10.03.2020

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