Kinder- und Jugendschutz
Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg stellt Online-Handbuch "Verbraucherrechte im Internet" vor
Das neue Informationsangebot des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz stelle in dieser umfassenden, fundierten Form einen in Deutschland bislang einzigartigen Service dar.
21.06.2010
21.06.2010 „Mit dem neuen Online-Handbuch tragen wir dazu bei, dass sich Verbraucher jeder Altersstufe sicher im Internet bewegen können. Jeder sollte die enormen Möglichkeiten, die das Internet bietet, für sich nutzen können. Er sollte aber auch ein Bewusstsein für die Risiken entwickeln, die sich ergeben können“, betonte Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle anlässlich der Freischaltung des Online-Handbuchs „Verbraucherrechte im Internet“ heute in Stuttgart.
Unter http://www.internet-verbraucherrechte.de könnten sich Internetnutzer künftig schnell, unkompliziert und kostenlos über ihre Rechte informieren. Für die unterschiedlichsten Bedürfnisse erhielten sie hier Hilfe, sagte Köberle.
Komplizierte Rechtsmaterie für Verbraucher verständlich aufbereitet
Das Handbuch wurde in Kooperation mit dem Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) unter der Leitung von Professor Dr. Thomas Dreier sowie der gemeinnützigen Verbraucherschutzeinrichtung Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl erstellt. „Durch die Kooperation mit Vertretern der Wissenschaft einerseits und des Verbraucherschutzes andererseits wird die teilweise komplizierte Rechtsmaterie für Verbraucher auf verständliche Weise aufbereitet“, unterstrich Köberle. Der Minister lobte die gute Zusammenarbeit mit den Partnern bei der Erstellung des Online-Handbuchs und dankte hierfür. „Mit dem Online-Handbuch stellen wir den Verbrauchern eine verlässliche Quelle zur Verfügung. Hier können sie sich schnell, kostenlos und umfassend darüber informieren, was sie beim Umgang mit dem Internet beachten sollten.“
Auch Prof. Dr. Thomas Dreier, unter dessen Federführung das Handbuch erstellt wurde, unterstrich den optimalen Nutzen des Handbuchs für die Verbraucher: „Mit unserem Handbuch "Verbraucherrechte im Internet" geben wir den Bürgern einen Leitfaden zu Fragen und Problemen an die Hand, auf die sie bei der Nutzung des Internets stoßen können. Durch die dafür geeignete Plattform, das Internet, müssen sich Verbraucher künftig nicht mehr mühsam durch ein Lehrbuch quälen, sondern finden mit ein paar Klicks die Antwort zu der Frage, die sie gerade beschäftigt.“
Das Handbuch ist in vier Bereiche untergliedert: E-Commerce, eigenes Verhalten im Internet, Sicherheit im Internet sowie Minderjährige und Senioren. Im Bereich "E-Commerce" können sich Verbraucher darüber informieren, wie ein Vertrag im Internet zustande kommt und unter welchen Voraussetzungen sie diesen wieder lösen können. Darüber hinaus werden Spezialprobleme, wie Kostenfallen im Internet und Online-Auktionen, verbrauchergerecht aufbereitet.
Das Kapitel "Eigenes Verhalten im Internet" informiert Verbraucher darüber, wie sie sich im so genannten Web 2.0 zurechtfinden können. Es bietet Informationen zum Erstellen einer eigenen Homepage, zum Herunterladen und Einstellen von Inhalten sowie zu damit verbundenen Haftungsfragen. Das Kapitel "Sicherheit im Internet" gibt wichtige Tipps, wie sich die Nutzer vor den Gefahren des Internets schützen können - etwa bei der Nutzung eines sozialen Netzwerks oder durch das Absichern ihres WLAN-Anschlusses. In einem speziellen Kapitel wird auf die besonderen Bedürfnisse von Jugendlichen und Senioren eingegangen.
Bedürfnisse von Jugendlichen und Senioren besonderes Anliegen
„Jugendliche und Senioren haben besondere Ansprüche und Gewohnheiten beim Umgang mit dem Medium Internet. Es ist mir ein großes Anliegen, dass das Online-Handbuch "Verbraucherrechte im Internet" auf die Bedürfnisse gerade dieser Zielgruppen genauer eingeht“, sagte Minister Köberle und stellte damit einen der Schwerpunkte des Online-Handbuchs heraus.
Das Online-Handbuch "Verbraucherrechte im Internet" findet sich unter: http://www.internet-verbraucherrechte.de
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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