Kinder- und Jugendschutz
USK veröffentlicht Bericht zur Klassifizierung von Spielen
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat den Abschlussbericht zu ihrem Pilotprojekt vorgelegt, bei dem die in vielen Ländern praktizierte Klassifizierung von Inhalten anhand von fast 1.000 Spielen erprobt wurde.
17.09.2013
Im System der Klassifizierung werden über ein technisches System Fragen zu Jugendschutzaspekten des einzustufenden Spiels beantwortet, woraus dann automatisch eine Altersbewertung resultiert.
„Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass sich der überwiegende Anteil der Spiele über einen eigenen Kriterienkatalog korrekt einstufen lässt.“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. „Gleichzeitig ist jedoch klar geworden, dass Klassifizierungssysteme nur wirksamen Jugendschutz ermöglichen, wenn eine Qualitätskontrolle stattfindet, bei der die Arbeit von Gremien ein wichtiger Faktor ist.“
Auch wenn das System der Klassifizierung bei den derzeitigen Prüfverfahren nicht zur Anwendung kommt, so nutzt die USK die Erfahrungen daraus doch bereits im Bereich der Online-Spiele. „Die Klassifizierung ist der einzige Weg, der für die große Masse an Spielen, die über unterschiedlichste technische Plattformen auf internationaler Ebene verbreitet werden, einen effektiven Kinder- und Jugendschutz über Alterskennzeichen ermöglicht“, so Felix Falk.
In dem Pilotprojekt zur Klassifizierung wurden im Zeitraum von Juni 2010 bis November 2011 in drei zeitlich aufeinanderfolgenden Phasen insgesamt 931 Computer- und Videospiele innerhalb des Pilotprojekts ausgewertet und verglichen. In den unterschiedlichen Phasen wurden sowohl Mitarbeiter der USK als auch Mitarbeiter von Spieleunternehmen mit dem Ausfüllen der Fragebögen betraut. Deren Ergebnisse wurden dann mit dem Ergebnis des Prüfgremiums der USK verglichen. Folgende drei Hauptergebnisse lassen sich festhalten:
1. Unter den Bedingungen des Pilotprojekts war es möglich, mit differenzierten Klassifizierungskatalogen ähnliche Ergebnisse zu erzielen wie durch Gremienentscheidungen, wobei die Abweichungen insbesondere in den höheren Altersstufen zu beachten sind.
2. Unabhängig davon, ob die Klassifizierung durch einen Referenten der Selbstkontrolle (Phase I), durch geschulte Sichter der Selbstkontrolle (Phase II) oder durch geschulte Coder der Spiele-Unternehmen (Phase III) durchgeführt wird, bleiben die Ergebnisse vergleichbar.
3. Die Deckungsrate der Ergebnisse steigt deutlich an, sobald spezifisch deutsche Kriterien in den Klassifizierungskatalog aufgenommen werden.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Klassifizierung von Inhalten eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System der Prüfung von Computerspielen auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes ist. Einzig mit Blick auf die Abgrenzung von jugendbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Inhalten zeigte das Pilotprojekt noch keine befriedigenden Ergebnisse.
Der gesamte Bericht ist unter<link http: www.usk.de service presse abschlussbericht _blank external-link-new-window external link in new> www.usk.de/service/presse/abschlussbericht abrufbar.
Quelle: Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vom 16.09.2013
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