Kinder- und Jugendschutz

USK reformiert Prüfverfahren für Computerspiele

Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ändern sich ab Februar 2011 die Regularien für die Prüfung von Computer- und Videospielen. „Mit neuen USK-Grundsätzen modernisieren wir die Verfahren und sorgen für mehr Klarheit und Transparenz“, so USK-Geschäftsführer Felix Falk. Nach Abstimmungen zwischen den Bundesländern und den Trägerverbänden G.A.M.E. und BIU hatte der USK-Beirat das bisherige Regelungswerk aus dem Jahr 2006 mit den neuen Grundsätzen abgelöst.

02.02.2011

Als eine der zentralen Änderungen werden die Prüfinstanzen von vier auf drei Stufen verkürzt. In dem gemeinsamen Verfahren der Selbstkontrolle und der Länder können Spiele damit erstens ein Regelverfahrens, zweitens eine Berufung sowie drittens eine Appellation durchlaufen. Damit werden sowohl die Widerspruchsrechte der Antragsteller und der Bundesländer als auch die Gewährleistung der schnellen und effektiven Prüfzeiten sichergestellt.

Gleichzeitig wurde die Rolle des USK-Beirats mit den neuen Grundsätzen gestärkt. Zu den insgesamt 14 Beiratsmitgliedern zählen die zentralen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen des Jugendschutzes in Deutschland. Dazu gehört unter anderem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), deren Aufnahme in den Beirat das verstärkte Engagement der USK im Bereich der Online-Spiele unterstreicht. „Die USK setzt sich auch weiterhin für einen umfassenden und einheitlichen Jugendschutz im Bereich der Computerspiele ein. Für den Bereich der Datenträger können wir diesem Anspruch mit den neuen Grundsätzen nun noch besser gerecht werden“, so Felix Falk. 

Die neuen USK-Grundsätze im Volltext finden Sie unter unten stehendem Link.

Quelle: PM USK vom 02.02.2011

http://service.usk.de/doc/usk-grundsaetze.pdf

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