Digitalisierung und Medien
Telefon, Internet und Co. – Besserer Schutz für Verbraucher
Telefonieren, surfen, chatten - das ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch es lauern Probleme: Mal sind Verträge unverständlich oder die Netzgeschwindigkeit ist geringer als versprochen. Die Bundesregierung weist auf verschiedene gesetzliche Neuregelungen zur Stärkung der Verbraucherrechte in diesem Jahr hin.
27.11.2017
Öffentliches WLAN zu nutzen, um im Café oder am Bahnhof zu telefonieren – das ist bequem und kostensparend. Um die Verbreitung offener WLAN-Hotspots zu fördern, hat die Bundesregierung das <link https: www.jugendhilfeportal.de jugendarbeit artikel evangelische-jugend-begruesst-abschaffung-der-stoererhaftung external-link-new-window über die jugendpolitische bedeutung der abschaffung>Telemediengesetz überarbeitet: Zum 13. Oktober 2017 ist die Störerhaftung weggefallen.
Für Verbraucher heißt das: Sie kommen an viel mehr Orten unkompliziert ins Internet, etwa an Flughäfen, in Hotels, Bürgerämtern oder Bibliotheken. Und WLAN-Betreiber gehen kein Risiko mehr ein, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Dabei muss der Betreiber weder sein WLAN verschlüsseln noch eine Vorschaltseite einrichten oder die Identität der Nutzer überprüfen.
Zu langsamer Internetanschluss? Das können Sie tun!
Mancher Verbraucher wundert sich: Die Video-Telefonie klappt nicht wie versprochen, oder Downloads dauern länger als erwartet. Im Juli dieses Jahres stellte die Bundesnetzagentur klar: Viele Internetanbieter liefern nicht, was sie versprochen haben.
Mit neuen Kriterien regelte die Behörde, ab wann Internetanbieter ihren vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden.
Allerdings müssen Kunden Abweichungen nachweisen. Dies erfordert umfangreiche Messungen, die sie aber jederzeit kostenlos unter <link https: breitbandmessung.de external-link-new-window der datenübertragungsrate des>breitbandmessung.de durchführen können. Für mobile Anschlüsse ist eine Messung mit der kostenfreien <link https: breitbandmessung.de mobil-testen external-link-new-window zur messung mobiler>Breitbandmessung-App möglich.
Missbrauch bei WAP-Billing verhindern
Rund 13 Prozent aller Handynutzer in Deutschland haben damit schon schlechte Erfahrungen gemacht: Über <link http: www.bmjv.de shareddocs artikel de external-link-new-window zum>WAP-Billing stellen windige Geschäftemacher Geldforderungen, die nie wirksam entstanden sind. Häufig werden solche Abrechnungen dadurch ausgelöst, dass Verbraucher Werbebanner anklicken, die Drittanbieter oder Werbenetzwerke schalten.
Um diesen Missbrauch zu verhindern, haben Mobilfunkanbieter ein sogenanntes Redirect-Verfahren entwickelt: Dabei werden Nutzer vor einem etwaigen Vertragsabschluss auf eine Webseite ihres Mobilfunkanbieters umgeleitet. Nur wenn der Kunde den Kauf dort bestätigt, wird der Preis über die Handyrechnung abgebucht. Mit der <link https: www.jugendhilfeportal.de recht artikel netzneutralitaet-bundesregierung-passt-telekommunikationsgesetz-an external-link-new-window zur Änderung des>Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde die Bundesnetzagentur im Juli ermächtigt, dieses Verfahren für sämtliche Telekommunikationsanbieter verbindlich festzulegen.
Endlich: Keine Roaming-Gebühren mehr
Von dieser Regelung haben bereits viele Verbraucherinnen und Verbraucher während ihres Sommerurlaubs profitiert: Im Juni sind die <link https: www.bundesregierung.de content de artikel external-link-new-window zur abschaffung der roaming>Roaming-Gebühren weggefallen. Reisende in den 28 EU-Mitgliedsländern sowie Norwegen, Liechtenstein und Island können ohne zusätzliche Kosten telefonieren, surfen und Kurznachrichten verschicken. Sie können ihre Mobiltelefone in diesen Ländern nutzen wie zu Hause - ohne Extra-Gebühren.
Die entsprechende EU-Verordnung legte auch Obergrenzen für die Beträge fest, die Mobilfunkunternehmen sich gegenseitig für die Nutzung ihrer Netze in Rechnung stellen dürfen.
Verträge für Telefon und Internet besser verständlich
Ebenfalls seit Juni müssen Telefon- und Internet-Anbieter ihre Kunden verständlicher und übersichtlicher über ihre Leistungen informieren – und zwar vor Vertragsabschluss. Dies regelt die <link https: www.bundesnetzagentur.de cln_1412 shareddocs pressemitteilungen de external-link-new-window der bundesnetzagentur zur>Telekommunikation-Transparenzverordnung. Durch die Einführung von "Produktinformationsblättern" sollen wichtige Vertragsklauseln nicht mehr im "Kleingedruckten" versteckt werden können.
Die Informationen umfassen die Vertragslaufzeit und die monatlichen Kosten, aber auch wie der Vertrag verlängert oder gekündigt werden kann. Ebenso muss die vertraglich verfügbare Datenübertragungsrate ersichtlich sein und angegeben werden, ab welchem Verbrauch das Monatsvolumen beschränkt wird. Die Anbieter sind auch verpflichtet mitzuteilen, wie Verbraucher die Geschwindigkeit ihres Anschlusses überprüfen können.
Ab Dezember diesen Jahres müssen Anbieter von Telefonie- und Internetverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ihre Bestandskunden auf der monatlichen Rechnung über die jeweilige Kündigungsfrist informieren. Dabei müssen sie ausdrücklich den letzten Kalendertag angeben, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.
Die Bundesnetzagentur – Ihr Ansprechpartner
Haben Verbraucherinnen und Verbraucher Fragen zu Breitband, Datenschutz oder Frequenzen – dann sind sie bei der <link https: www.bundesnetzagentur.de de home home_node.html external-link-new-window und kontakt zur> Bundesnetzagentur richtig. Auf ihrer Webseite finden sie Informationen über Kundenrechte und Unternehmenspflichten. Neben dem Wechsel des Telefonanbieters, Preise und Rechnungsgestaltung informiert die Behörde über Möglichkeiten, Rufnummernmissbrauch, unerlaubte Telefonwerbung sowie Funkstörungen zu melden.
Bei Problemen mit dem Telekommunikationsanbieter können sich Verbraucher bei der Bundesnetzagentur beschweren. Sie geht diesen nach und kann Bußgelder verhängen.
Kommt es zum Streit zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter, bietet die Bundesnetzagentur zudem die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekom ist bei der Behörde angesiedelt und vermittelt in Konflikten.
Auch die <link https: www.verbraucherzentrale-bawue.de wissen digitale-welt mobilfunk-und-festnetz das-telekommunikationsgesetz-vorteile-fuer-die-telefonkunden-10956 external-link-new-window der verbraucherzentrale bw zum>Verbraucherzentralen stellen umfangreiche Informationen rund um das Telefonieren bereit, beispielsweise zu Anbieterwechsel, Call-by-Call-Telefonaten, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk. Verbraucherprobleme nimmt der <link https: ssl.marktwaechter.de digitale-welt digitalmarkt telekommunikationsdienstleistungen external-link-new-window der>Marktwächter Digitale Welt auf, wertet diese aus und kann den Gesetzgeber auf Handlungsbedarf hinweisen.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 24.11.2017
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