Förderinformationen

Sachsen: Förderung von Medienkompetenzprojekten 2014/15

Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) ruft zur Beantragung einer Förderung von Medienkompetenzprojekten 2014/2015 auf. Der Schwerpunkt ist dieses Jahr: „Digitale Kommunikation – Medienkompetenz als zentrale Bildungsaufgabe im Umgang mit digitalen und mobilen Medien“.

08.04.2014

Inhaltliche Schwerpunkte:

Die SLM stellt 2014 bis zu 70.000 Euro für die Förderung von nachhaltigen Medienkompetenzprojekten in Sachsen bereit. Der Schwerpunkt liegt auf digitaler Kommunikation. Medienkompetenz wird dabei als zentrale Bildungsaufgabe im Umgang mit digitalen und mobilen Medien für Kinder und Jugendliche angesehen. Dieser zielgruppenspezifische Förderschwerpunkt gilt für drei Jahre bis 2016.

In jedem Förderjahr wird ab 2014 eine Teilkompetenz der Medienkompetenz in den Fokus gestellt, die im Rahmen des Projektes schwerpunktmäßig gefördert und gestärkt werden soll. In 2014 werden durch die SLM daher medienpädagogische Projekte gefördert, die darauf ausgerichtet sind das Medienwissen, insbesondere das Struktur- und Orientierungswissen über digitale und mobile Medien von Kindern und Jugendlichen zwischen 11 und 18 Jahren zu stärken.

Hintergrund: Medien sind mehr als nur Lifestyle- und Wohlfühlprodukte. Sie generieren global betrachtet riesige Umsätze und vermitteln den dominanten Machern immensen Einfluss. Medienkompetentes Handeln erfordert diese Strukturen und Mechanismen zu kennen, über die Funktionen von Medien gattungsübergreifend Bescheid zu wissen und auch ihre politischen, technischen und ökonomischen Hintergründe und Strukturen zu verstehen. Ziel der Projektförderung ist es, Kindern und Jugendlichen diese Strukturen zu erklären und sie kritischer und orientierter an digitale Medien heranzuführen. Im weiteren Sinne als Zielgruppe verstanden werden daher auch die Bezugspersonen und Ansprechpartner (Lehrer, Eltern, Betreuer) von Kindern und Jugendlichen.

Neben den jeweils zu fördernden Kernkompetenzen sollen Projekte verstärkt auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und so angelegt sein, dass inhaltlich und strukturell ein darstellbarer Wissens- und Kompetenztransfer ermöglicht wird. Insbesondere strukturell wird darauf Wert gelegt, dass die im Projekt entwickelten Kompetenzen erhalten bleiben und durch die Zielgruppe oder ihre Multiplikatoren weitergegeben werden. Es werden daher vorrangig Projekte gefördert, die durch ihre medienpädagogische Qualität und innovative Vermittlung der Teilkompetenz und durch einen stimmigen und praktikablen Nachhaltigkeitsansatz überzeugen.

Organisatorische Schwerpunkte:

Die Förderung wird jährlich neu ausgeschrieben. Die Projekte sollten im Sinne des Nachhaltigkeitsansatzes auf einen Zeitraum von einem Jahr angelegt sein, wobei die Umsetzungsphase der Projektarbeit als solche mindestens sechs Monate umfassen sollte. Die Beantragung von mehrjährigen Projekten ist ausnahmsweise möglich.

Die Erstauswahl erfolgt auf Grundlage des Antrags. Hierzu ist ausschließlich das Antragsformular zu nutzen. Darüber hinaus beigefügte Anhänge werden nicht berücksichtigt. Ausgesuchte Antragsteller werden zur Präsentation ihrer Projektvorhaben eingeladen, um eine finale Auswahl und Fördermittelbewilligung vorzunehmen.

Die Projektdurchführung erfolgt in enger Abstimmung mit der SLM und wird durch eine Zwischenpräsentationen und eine gemeinsame Abschlusspräsentation begleitet und evaluiert. Die hierfür entstehenden Honorar- und Reisekosten sind durch den Antragsteller bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

Das Antragsformular <link http: www.slm-online.de wp-content uploads external-link-new-window external link in new>gibt es Sie hier.

Fördermittel:

Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung des Projektes ist eine Förderung i.H.v. bis zu 15.000 Euro je Projekt möglich. 5.000 Euro je Projekt sollten im Interesse der nachhaltigen Förderung nicht unterschritten werden.

Für die Antragsstellung, Durchführung und Abrechnung der Projekte gilt die Förderrichtlinie der SLM, die unter <link http: www.slm-online.de slm rechtsgrundlagen richtlinien>www.slm-online.de/slm/rechtsgrundlagen/richtlinien abrufbar ist. Darin hervorzuheben ist, dass:

  • vorrangig Honorarkosten gefördert werden,
  • die Anmietung von Technik gegenüber einem Technikkauf zu bevorzugen ist und bei Technikanschaffungen nur der Wert der Abschreibung nach AfA förderfähig ist,
  • Verpflegungs- und Übernachtungskosten nicht förderfähig sind und
  • Kosten für Buchhaltung, Büromaterial und Raummieten nur dann förderfähig sind, wenn es sich um ausschließlich projektbezogene bzw. bei Raummieten extern anfallende Kosten handelt.

Die beantragten Projekte dürfen praktisch noch nicht begonnen haben und die Kosten des Projektes noch nicht verausgabt sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Fristen:

Antragsberechtigt sind sächsische Vereine, Initiativen und Einrichtungen sowie schulische Fördervereine. Einzelpersonen und Betreiber von SAEK sind nicht förderfähig. Bewerber richten Ihre Förderanträge in Form des Antragsformulars bitte vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bis zum 30.04.2014, 24:00 Uhr (Nachtbriefkasten), an die

Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Stichwort: Medienkompetenzförderung 2014
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig

Rückfragen können an Herrn Kersten Ihne gestellt werden. Telefon: 0341 / 2259 130.

Quelle: Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien

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