Kinder- und Jugendschutz

Sachsen-Anhalt will Kinder- und Jugendschutz profilieren

Sachsen-Anhalt stellt sich im Bereich Kinder- und Jugendschutz neu auf. Wie Sozialminister Norbert Bischoff am Mittwoch im Sozialausschuss des Landtages mitteilte, wird es ab 2015 beginnend eine Neuausrichtung in der Förderung geben.

28.05.2014

Im Ministerium sei dazu eine Grundsatzentscheidung gefallen. Ziel ist es, das Thema Medienkompetenz als integralen Bestandteil des Kinder- und Jugendschutz deutlich zu schärfen. Dazu will das Ministerium eng mit dem Jugendmedienverband fjp>media zusammenarbeiten, der Projekte im Bereich Kinder- und Jugendschutz mit dem Schwerpunkt Medienkompetenz entwickelt und umsetzt. Die bisherige institutionelle Förderung der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz läuft somit Ende 2014 aus.
 
Der Jugendmedienverband fjp>media hat sich in den vergangenen gut 20 Jahren als leistungsstarker und kooperationsfähiger Partner im Bereich Kinder- und Jugendmedienschutz profiliert. Der Verband arbeitet fast ausschließlich mit ehrenamtlich engagierten jungen Leuten. Entstanden ist ein Kreativzentrum für den journalistischen und Mediennachwuchs in Sachsen-Anhalt. Unter anderem wird von fjp>media die Arbeit von Schülerzeitungen unterstützt. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen.
 
Die Grundastzentscheidung des Ministeriums fiel in Auswertung von drei eigenständigen konzeptionellen Ansätzen für einen künftigen Kinder- und Jugendschutz. Ein vom Ministerium mehrfach angeregtes gemeinsames Konzept mehrerer Träger kam nicht zustande.
 
Das Papier von fjp>media überzeugte letztlich mit seinem übergreifenden Ansatz, der das Thema Kinder- und Jugendschutz öffnet und Medienkompetenz als integralen Bestandteil definiert. Vorgestellt wurde das Modell für ein Kompetenzzentrum Jugendmedienschutz. In den kommenden Wochen finden Detailgespräche zur künftigen Zusammenarbeit statt, wie Bischoff im Ausschuss erläuterte. Damit wird die Grundlage gelegt, um zum 1. Januar 2015 pünktlich mit der neuen Förderung starten zu können.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.05.2014

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