Digitalisierung und Medien
Netzpolitik: Digitalen Hörfunk und günstige Anrufe ins EU-Ausland
Die Bundesregierung fördert den digitalen Hörfunk und sichert günstige Anrufe ins EU-Ausland. Entsprechende gesetzliche Änderungen wurden am 31. Juli auf den Weg gebracht. Das Ziel ist eine größere Verbreitung des digitalen Hörfunks und der Zugang zu einem quantitativ und qualitativ verbesserten Hörfunkprogramm. Außerdem werden zusätzlich zu den Roamingregeln auch preisgünstige Auslandsgespräche innerhalb der EU sichergestellt.
05.08.2019
Das Bundeskabinett hat am 31. Juli 2019 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Die Regelungen stellen sicher, dass künftig Autoradios und andere Radioempfangsgeräte mit Schnittstellen für digitalisierte Inhalte ausgestattet sind. Außerdem erweitert die Gesetzesänderung die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für Kommunikation ins EU-Ausland (sog. Intra-EU-Kommunikation).
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Unser Ziel ist die größere Verbreitung des digitalen Hörfunks, der mit geringeren Frequenzressourcen auskommt und die Angebotsvielfalt erhöht. Die Hörerinnen und Hörer erhalten mit den zusätzlich ausgerüsteten Geräten Zugang zu einem quantitativ und qualitativ verbesserten Hörfunkprogramm.“
Die Gesetzesänderung setzt den Koalitionsvertrag und die darin enthaltene Interoperabilitätsverpflichtung für Radioempfangsgeräte um. Gleichzeitig wird hiermit eine Vorgabe des neuen europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens erfüllt.
Zusätzlich erweitert die Gesetzesänderung die Befugnisse der Bundesnetzagentur. Neben den Roaming-Regelungen soll sie in Zukunft auch die Intra-EU-Kommunikation, also die preisgünstige Kommunikation innerhalb der EU, sicherstellen. Bereits seit dem 15. Mai 2019 werden Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Preisen für Auslandsgespräche innerhalb der EU geschützt. Anrufe ins EU-Ausland kosten seitdem maximal 19 Cent pro Minute, für eine SMS gilt die Obergrenze von maximal 6 Cent. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben kann die Bundesnetzagentur künftig Zwangs- und Bußgelder verhängen und zudem bei Streitigkeiten zwischen Anbietern und Kunden schlichten.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 31.07.2019
Termine zum Thema
-
26.04.2024
Fachkongress Frühkindliche Medienpädagogik
-
29.04.2024
Gesundes Aufwachsen in einer digitalen Welt - die Verantwortung von Eltern und Fachkräften im Blick
-
29.04.2024
Künstliche Intelligenz in der Bildung
-
25.05.2024
Europafest – Bremer Jugendring
-
26.05.2024
Deutsch-Japanisches Studienprogramm "Das mediale Umfeld junger Menschen – Herausforderungen und Lösungsansätze"
Materialien zum Thema
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Forderungen zur Europawahl 2024
-
Expertise / Gutachten
Neue Publikation im Rahmen des Projekts "JAdigital": Expertise zum Thema "Digitalisierung und die Hilfen zur Erziehung"
-
Broschüre
Sicher im Internet unterwegs – in leichter Sprache
-
Webangebot / -portal
Teste dein Wissen mit dem neuen TikTok-Quiz
-
Broschüre
Dossier 1/2023 Digitale Spiele. Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Altersfreigaben
Projekte zum Thema
-
Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
-
Cluster Projekte GmbH
Modellprojekt DiKon – Digital in Kontakt sein mit jungen Menschen
-
Museum für Islamische Kunst / Staatliche Museen zu Berlin
Bildungsprojekt „Gemeinsame Verantwortung – Gemeinsame Zukunft“
-
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
Elternguide.online
-
Unser Europa, unsere Zukunft!
Institutionen zum Thema
-
Hochschule
Hochschule Kempten und KooperationspartnerInnen
-
Außeruniversitäre Forschungs-/Serviceeinrichtung
Grimme Institut - Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur mbH
-
Sonstige
Beauftragte für Kultur und Medien (BKM)
-
Stiftung / Fördereinrichtung
Hans-Bredow-Institut
-
Hochschule
Forschungsschwerpunkt: "Digitale Technologien und Soziale Dienste"