Digitalisierung und Medien

Meinungsmacht im Internet: Gutachten zur Sicherung der Meinungsvielfalt

Der aktuelle MedienVielfaltsMonitor der Medienanstalten zeigt: Bei den 14- bis 29-Jährigen liegt das Meinungsbildungsgewicht des Internets bei 54,5%. Die Zahl ist doppelt so hoch wie der Bevölkerungsdurchschnitt. Bei einer Tagung der Medienanstalten zur Meinungsmacht von Google, Facebook und Co. wurde ein Gutachten für die Sicherung der Meinungsvielfalt vorgestellt.

24.06.2019

Das Meinungsbildungsgewicht des Internets

Die Relevanz des Fernsehens für die überregionale Meinungsbildung ist in den letzten fünf Jahren von 36,9% auf 32,7% leicht gesunken. Gewinner dieser Entwicklung ist das Internet. Sein Gewicht für die Meinungsbildung, das sich aus der Nutzung und der Wichtigkeit des Mediums für die Meinungsbildung der Nutzer ergibt, stieg im gleichen Zeitraum von 17,9% auf 27,7%. Für die unter 50-Jährigen ist das Internet der Spitzenreiter für die Meinungsbildung: Bei den 14- bis 29-Jährigen liegt das ermittelte Meinungsbildungsgewicht des Internets mit 54,5% knapp doppelt so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt. Und auch bei den 30- bis 49-Jährigen belegt das Internet mit 36% Platz 1. Dies zeigt der aktuelle MedienVielfaltsMonitor der Medienanstalten.

Lokale und regionale Informationen über traditionelle Medien

Ein ganz anderes Bild zeigt ein Blick auf die Relevanz der Medien, wenn es um lokale oder regionale Informationen geht: Fast ein Drittel (30%) der Bevölkerung gibt an, sich gestern im Radio über lokale und regionale Themen informiert zu haben. Dahinter liegen das Internet (24%), die Tageszeitungen (23,1%) sowie das Fernsehen (19,4%). Einflussreichste Mediengattung bleibt hinsichtlich des ermittelten Meinungsbildungsgewichts für lokale und regionale Themen – trotz ihrer rückläufigen Reichweite – die Tageszeitung mit 32,1%, gefolgt von Internet (26,4%), Radio (22,1%) und Fernsehen (14,4%).

Meinungsmacht von Intermediären

Gremienmitglieder der Medienanstalten haben über die Meinungsmacht von sogenannten Intermediären wie Google, Facebook und YouTube und über Konsequenzen für das deutsche Medienrecht diskutiert. Auf dem Symposium der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) am 18. Juni in Berlin stellte dazu Prof. Dr. Dieter Dörr das Gutachten „Die regulatorische Relevanz der Organisation massenhafter Individualkommunikation, unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung der Meinungsvielfalt“ vor, das er im Auftrag der GVK erarbeitet hat.

Bedeutung für die Meinungsbildung immer noch unterschätzt

Dörr, früher Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts, betonte die Bedeutung von Plattformen wie Google und Facebook für die Meinungsbildung jedes Einzelnen. Diese würden immer noch unterschätzt, obwohl durch sie schon länger und immer stärker gesellschaftlich relevante Themen gesetzt würden. Aber es habe sich auch gezeigt, dass diese Intermediäre bei der massenhaften Verbreitung von textlichen oder bildlichen Äußerungen, die von Einzelnen stammen und ebenso zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung beitragen – also bei der Verbreitung von sogenanntem User Generated Content – eine zentrale Rolle spielen.

Auch User Generated Content spielt eine große Rolle

Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der GVK, sagte, das Rechtsgutachten zeige klar die verfassungsrechtliche Pflicht zur Vielfaltsicherung auch im Internet. „Aber nicht allein journalistisch-redaktionelle Angebote sorgen für Vielfalt. Auch der sogenannte User Generated Content, etwa von YouTubern und anderen Influencern, ist relevant für die Vielfalt im Netz. Vor diesem Hintergrund ist die im Entwurf des neuen Medienstaatsvertrages angedachte Definition von Medienintermediären irreführend. Denn die meinungsbildungsrelevante und öffentlichkeitswirksame Individualkommunikation, die ebenso über Intermediäre vermittelt wird, wird mit diesem Begriff nicht erfasst. Wir sollten stattdessen von Informations-Intermediären sprechen.“

Weiter sagte Schwaderlapp, dass für vielfaltsichernde Regelungen im Netz die Bundesländer verantwortlich seien; dies habe der Gutachter klar herausgestellt: „Es ist nun die dringende Aufgabe der Länder, für eine effektive Vielfaltsicherung im Netz zu sorgen.“

Über den MedienVielfaltsMonitor

Mit dem MedienVielfaltsMonitor untersuchen die Medienanstalten kontinuierlich die Entwicklung der Medienlandschaft in Deutschland. Er ermittelt die Relevanz der Medien für die Information und Meinungsbildung und gibt Aufschluss über die Meinungsmacht der Medienkonzerne. Im Wesentlichen basiert der MedienVielfaltsMonitor auf den Reichweitenstudien der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (agma) bzw. Nielsen Online, der von den Medienanstalten beauftragten Mediengewichtungsstudie von Kantar und einer strukturellen Analyse der Inhaber und Beteiligungsverhältnisse auf dem deutschen Medienmarkt.

Die Detailergebnisse des MedienVielfaltsMonitors II/2018 sowie der vorherigen Ausgaben finden sich auf der Webseite: www.medienvielfaltsmonitor.de

Quelle: die medienanstalten vom 19.06.2019

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