Inklusion

LVR-Beratungskompass ist gestartet

Das Portal bietet Wegweiser-Funktionen zu zahlreichen Leistungen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Themen sind unter anderem Blinden- und Gehörlosengeld, Eingliederungshilfe, Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und Hilfe bei psychologischen Erkrankungen.

06.09.2021

Von A wie Allgemeine Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung, über B wie Blindengeld bis hin zu Z wie Zuständigkeiten: Der neue LVR-Beratungskompass bietet umfassende Informationen über die Leistungen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) aus Sicht des Bürgers oder der Bürgerin. Das Portal soll es Menschen mit und ohne Behinderung erleichtern, ihre Ansprechpersonen beim LVR oder bei Partnern des LVR zu finden. Man kann sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten informieren sowie künftig auch schnell und unkompliziert Online-Anträge stellen. Die „Geführte Suche“ filtert anhand verschiedener Fragestellungen, zu welchem Thema der Besucher oder die Besucherin des Portals Beratung benötigt. Ein Erklärvideo auf der Startseite veranschaulicht, welche Infos der Beratungskompass bereithält.

LVR-Direktorin Ulrike Lubek über das neue Angebot: „Ich bin sicher, dass der LVR-Beratungskompass den vielen Menschen im Rheinland dabei helfen wird, künftig besser eine individuell passende Beratungsleistung zu finden. Es ist ein Portal, das die persönlichen Informationsbedürfnisse und Anliegen der Menschen in den Mittelpunkt rückt. Unser Informationsangebot ist so gestaltet, dass Interessierte intuitiv das passende Angebot finden können. Behördendschungel war gestern – LVR-Beratungskompass ist heute!“

Das Portal ist in große Themenbereiche wie zum Beispiel „Arbeit und Behinderung“, „Kinder und Familie“ oder „Wohnen und Alltag“ unterteilt. Darunter finden sich Informationsseiten mit regional zugeordneten Beratungsangeboten, die weit über die eigenen Angebote des LVR hinausreichen. Mithilfe der integrierten Karte können sich Webseiten-Besucherinnen und -Besucher einen Überblick über die nächstgelegene Beratungsstelle sowie die dazugehörigen Kontaktdaten verschaffen.

Quelle: Der LVR vom 31.08.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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