Digitalisierung und Medien
Kultur- und Medienministerrat: Staatsministerin Grütters begrüßt Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
Staatsministerin Monika Grütters begrüßt, dass beim Kultur- und Medienministerrat in Brüssel das Europäische Parlament und die Kommission eine Einigung zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste erzielten. Zukünftig sollen auch soziale Netzwerke in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, so können insbesondere Minderjährige vor jugendgefährdenden Angeboten geschützt werden. Denn auch der Schutz vor Hassrede muss unabhängig davon bestehen, ob audiovisuelle Inhalte im Rundfunk ausgetrahlt oder über soziale Netzwerke abgerufen werden.
24.05.2018
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat sich am 23. Mai in der Debatte des Kultur- und Medienministerrates in Brüssel für Verbesserungen bei der Geschlechtergerechtigkeit als Thema der künftigen EU-Kulturpolitik eingesetzt: „Mir geht es dabei um Gleichberechtigung, aber eben auch um künstlerische, um kulturelle, um mediale Vielfalt, um einen Gewinn an Perspektiven und Potentialen. Wenn das 21. Jahrhundert - wie vielfach gefordert - das Jahrhundert der Frauen werden soll, besteht auch im Bereich Kultur und Medien nach wie vor großer Handlungsbedarf.“
Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Berücksichtigung kulturpolitischer Belange bei allen legislativen Vorhaben der EU. Insbesondere forderte die Staatsministerin eine stärkere kulturpolitische Handschrift bei den Überlegungen zur Reform der Mehrwertsteuer sowie bei der Regelung zur Einfuhr von Kulturgütern aus Drittstaaten in den EU-Binnenmarkt.
Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
Monika Grütters begrüßte die mit dem Europäischen Parlament und der Kommission erzielte Einigung zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Hierdurch sei die Verabschiedung der Richtlinie nun endlich „in greifbare Nähe“ gerückt.
Monika Grütters erklärte: „In Zeiten immer stärkerer Medienkonvergenz sind gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Fernsehen und Videoabrufdiensten unabdingbare Voraussetzung für eine zukunftsfeste Regelung. Auf ein und demselben Spielfeld müssen die gleichen Regeln gelten. Dafür setze ich mich schon seit langem mit Nachdruck ein. Mit der novellierten Richtlinie kommen wir diesem Ziel nun ein gutes Stück näher.“
Minderjährige vor jugendgefährdenden Angeboten schützen
Die Staatsministerin hob hervor, dass zukünftig auch soziale Netzwerke in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen sollen. Deutschland habe sich gemeinsam mit Frankreich und anderen Mitgliedstaaten für die Einbeziehung sozialer Netzwerke in den Anwendungsbereich eingesetzt: „Dies ist notwendig, um gerade Minderjährige vor jugendgefährdenden Angeboten zu schützen. Auch der Schutz vor Hassrede muss unabhängig davon bestehen, ob audiovisuelle Inhalte über soziale Netzwerke abgerufen oder in einem Rundfunkprogramm ausgestrahlt werden“, so Grütters.
Besonders betonte die Staatsministerin die erzielten Erfolge für den Filmbereich: „Die Richtlinie sichert die Finanzierung nationaler Filmförderungssysteme. Es wird klargestellt, dass Video-on-Demand-Anbieter, die sich gezielt an ein deutsches Publikum richten, auch ohne Sitz oder Niederlassung in Deutschland zur Finanzierung der Filmförderung herangezogen werden können. Die neue Quote von 30 Prozent für europäische Werke wird zudem dazu beitragen, dass europäische Produktionen nicht nur im klassischen Fernsehen, sondern auch bei Video-on-Demand-Diensten sichtbar sind.“
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 23.05.2018
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