Kinder- und Jugendschutz

Kommission für Jugendmedienschutz: Ziel des Jugendschutzes ist es nicht, Erwachsenen oder Kindern etwas zu verbieten

"Meuterei im Mitmachnetz: Jugendschützer im Dialog mit der Netzgemeinde" - unter diesem Motto hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am 3. Mai auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland ihren bereits begonnenen Dialog mit Vertretern der "Netzgemeinde" fortgesetzt.

05.05.2011

Zwar waren es in erster Linie strategisch-politische Gründe und nicht die Proteste aus dem Internet, die die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) vergangenen Dezember in Nordrhein-Westfalen zum Scheitern brachten. Dennoch ist - um den erneut anstehenden Novellierungsprozess aktiv zu befördern - aus Sicht der KJM ein Austausch mit Netzaktiven nötig. Unter der Moderation von Prof. Bascha Mika lud sie deshalb in Leipzig zur Diskussion. 

Um die immer wieder geäußerten Zensurvorwürfe aus der Netzgemeinde gleich zu Beginn der Veranstaltung aufzufangen, betonte Verena Weigand, die Leiterin der KJM-Stabsstelle, in ihrem einführenden Impulsreferat: "Es ist niemals Ziel des Jugendmedienschutzes, Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen etwas zu verbieten. Sein Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten von Anbietern zu schützen, die mit teils hochproblematischen Inhalten auf Kosten Heranwachsender viel Geld machen und damit das Recht von Kindern auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigen. Der Jugendschutz steht also gerade nicht im Gegensatz zu Freiheit, wie oft postuliert wird. Jugendschutz ist vielmehr ein verantwortungsbewusster Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander."

Ein Argument, das padeluun, Künstler, Netzaktivist und sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Deutschen Bundestages, nicht akzeptierte. Er - der nach eigenen Angaben weder den bestehenden JMStV noch seine gescheiterte Novelle gelesen hat - schwärmte von seiner Zukunftsvision des Internet als "kommunikatives Paradies auf Erden", das nicht durch Jugendschutz-Bestimmungen reguliert werden dürfe. Aus seiner Sicht liege die Verantwortung, für den Schutz von Kindern zu sorgen, bei deren Eltern und nicht beim Staat. 

Kritisch äußerte sich Weigand zu häufig kolportierten falschen Behauptungen über Jugendschutz im Netz. Sie stellte klar: "Die Jugendschutz-Maßnahmen der KJM betrafen bisher fast ausschließlich unzulässige und vielfach auch strafrechtlich relevante rechtsextreme, gewaltverherrlichende oder pornografische Angebote." Die öffentliche Diskussion über Jugendschutz im Netz drehe sich aber größtenteils um Inhalte, die von Jugendschutz-Regelungen gar nicht betroffen seien, wie beispielsweise Blogs. 

Dennoch sprach sich auch Jimmy Schulz, Ombudsmann der FDP in der Enquete-Kommission, gegen gesetzlichen Jugendmedienschutz im Internet aus: "Unsere Gesellschaft entdeckt das Internet gerade so experimentell wie ein pubertierender Jugendlicher." Dabei würden - unvermeidbar - auch mal Grenzen überschritten. Seiner Meinung nach würde aber "am Ende von ganz allein eine gesellschaftliche Normierung stattfinden". Der Staat solle deshalb "nicht ganz so viel regeln" und "bestimmte Gesetze der Realität anpassen". 

"Die Netzgemeinde hat den Jugendschutz nicht verstanden" - so fasste Sabine Frank, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, ihren Eindruck der Diskussion zusammen. Das deutsche Jugendschutz-System sei "eines der modernsten": Die nun gescheiterte JMStV-Novelle habe unter anderem zum Ziel gehabt, die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen zu befördern. "Damit wäre Eltern endlich ein elementares Instrument an die Hand gegeben worden, darüber zu entscheiden, was ihre Kinder im Internet tun dürfen und was nicht." Frank: "Ich finde es schade, dass seitens der Netzgemeinde meist nur maximale Forderungen formuliert, aber sehr wenige praktische Lösungen für Eltern und Pädagogen entwickelt werden." 

Am Ende waren sich die Podiumsteilnehmer trotz aller Kontroversen einig, dass der gemeinsame Dialog wichtig sei und fortgeführt werden müsse. 

Quelle: PM Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vom 04.05.2011

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