Digitalisierung und Medien
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) stellt Tätigkeitsbericht vor
Moderner Jugendmedienschutz braucht praxistaugliche Regelungen: Dieses zentrale Fazit zieht die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in ihren sechsten Bericht zum Jugendschutz. In diesem Sinne hat sie Vorschläge für einen moderneren Jugendmedienschutz formuliert.
26.05.2015
"Die Regulierung hinkt derzeit dem Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen und dem Stand der Technik hinterher. Aufgrund von Medienkonvergenz und Digitalisierung sind die bestehenden gesetzlichen Grundlagen nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Deshalb muss die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages möglichst bald erfolgen", so Siegfried Schneider, KJM-Vorsitzender.
In diesem Sinne hat die KJM in ihrem Bericht, der den Zeitraum von März 2013 bis Februar 2015 umfasst, Vorschläge für einen moderneren Jugendmedienschutz formuliert. So fordert sie, bestehende Doppelzuständigkeiten im Bereich der Bewertung von Medieninhalten abzuschaffen, um damit Anbietern und Nutzern mehr Sicherheit zu geben.Für einen Medieninhalt sollte in Zukunft unabhängig vom Übertragungsweg nur noch eine Bewertung durch eine Selbstkontrolleinrichtung gelten. Außerdem setzt die KJM angesichts der steigenden Zahl an Verstößen im Web 2.0 verstärkt auf den technischen Jugendmedienschutz. Notwendig ist vor allem die Einrichtung länderübergreifender Schnittstellen für Jugendschutzprogramme sowie von Tools zur Alterseinstufung von Inhalten im Netz. Grundlegende Voraussetzung hierfür sind allerdings eine stabile Finanzierung sowie eine kontinuierliche Weiterentwicklung technischer Schutzkomponeten.
Wie bereits in den vorangegangenen Berichtszeiträumen lag der Schwerpunkt der Prüftätigkeit der KJM im Bereich der Telemedien. Die überwiegende Mehrheit der Verstöße kam dabei aus dem Ausland. Im Falle von ausländischen Anbietern hat die KJM im Rahmen ihrer Aufsicht in der Regel nur die Möglichkeit, einen Indizierungsantrag bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu stellen. Im Berichtszeitraum wurden über 1.000 Indizierungsanträge und Indizierungsstellungnahmen bearbeitet.
Der Bericht kann auf der <link http: www.kjm-online.de service publikationen berichte.html _blank external-link-new-window der>Website der KJM heruntergeladen werden. Die Druckversion kann kostenfrei unter <link>kjm@die-medienanstalten.de bestellt werden.
Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vom 22.05.2015.
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