Digitalisierung und Medien

Klick es, like es, kauf es! – KJM beauftragt Gutachten zu direkten Kaufappellen an Kinder

Häufig enthalten die Videos und Beiträge sogenannter Influencer in Sozialen Netzwerken unmittelbare Kaufappelle – bei Inhalten, die sich an Kinder richten, stellt dies einen Verstoß gegen den Jugendschutz dar. Die Kommission für Jugendmedienschutz hat nun die Hochschule der Medien Stuttgart damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Bis Sommer 2018 sollen Zahlen und Fakten vorliegen.

13.12.2017

Soziale Netzwerke sind die Medien unserer Zeit – zumindest wenn man junge Menschen fragt. Die Stars der Szene präsentieren sich auf ihren Social-Media-Kanälen gut gelaunt, nahbar und authentisch. Häufig enthalten die Videos und Beiträge sogenannter Influencer unmittelbare Kaufappelle. Bei Inhalten, die sich an Kinder richten, ist das ein klarer Verstoß gegen den Jugendschutz, den die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zukünftig auf Basis eines kommunikationswissenschaftlichen Gutachtens noch stärker verfolgen will.

Kinder-Influencer: Einfluss auf Kaufentscheidungen junger Zuschauer

YouTube, Facebook und Instagram haben die Stars der heutigen Kinder und Jugendlichen hervorgebracht. Sogenannte Kinder-Influencer halten Spielzeug, Bauklötze oder Knetgummi in die Kamera. Das Schwärmen für Produkte ist ihr Geschäft. Bereits Kinder im Vorschulalter werden auf bestimmten YouTube-Kanälen speziell als Zielgruppe angesprochen. Die Darsteller sind häufig selber noch Kinder und können durch ihr hohes Identifikationspotenzial erheblichen Einfluss auf Kaufentscheidungen der jungen Zuschauer entwickeln.

„Ich bin so begeistert von diesem Produkt, das müsst ihr euch unbedingt kaufen…“ ist nur ein Beispiel, wie manche Influencer direkte Kaufappelle auf sozialen Netzwerken an ihre Zielgruppe richten. Das Problem: Gemäß § 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) sind diejenigen Kaufappelle rechtswidrig, die sich direkt an Kinder oder Jugendliche richten und dabei deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen.

Gutachten soll Mitte 2018 vorliegen

Um das Ausmaß der direkten Kaufappelle an Kinder und Jugendliche genauer zu erforschen, hatte die KJM in diesem Herbst ein Gutachten zu direkten Kaufappellen an Kinder und Jugendliche in sozialen Medien ausgeschrieben. Dafür wurden verschiedene Bewerbungen von Instituten und Gutachtern eingeholt.

Die KJM hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, 06.12.2017 beschlossen, die Hochschule der Medien Stuttgart (HdM) mit dem Gutachten zu beauftragen. Geleitet wird die Forschung von Prof. Dr. Boris Kühnle, Prof. Dr. Burkard Michel und Prof. Dr. Lars Rinsdorf.

Das Angebot setzte sich gegen die Mitbewerber aufgrund seines breiten Forschungsansatzes und eines Methodenmix von quantitativen und qualitativen Datenerhebung durch. KJM-Vorsitzende Cornelia Holsten sagte dazu: „Ich freue mich, dass wir ein so renommiertes Institut für unser Gutachten zu diesem wichtigen Thema gewinnen konnten. Auf der nun beschlossenen Basis wird die KJM noch vor dem Sommer 2018 mit fundierten Zahlen und Fakten zum Thema direkte Kaufappelle arbeiten können.“

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz vom 11.12.2017

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