Kinder- und Jugendschutz

KJM: "Wenn wir gut zusammenarbeiten, kann sich der Gesetzgeber zurücklehnen"

Den Eigenschaften von Onlinespielen und der zunehmenden Konvergenz der Medien gerechter zu werden - das war eines der Ziele der geplanten und gescheiterten Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Wie es nun - drei Monate später - in Bezug auf Onlinespiele und Jugendschutz weitergeht, war vergangene Woche Thema einer Veranstaltung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf dem Fachkongress Munich Gaming in München.

05.04.2011

Zur Diskussion geladen hatte die KJM, die nach dem JMStV für die Aufsicht über Onlinespiele zuständig ist, Vertreter der Spieleverbände, der Selbstkontroll-Einrichtungen und der Politik. "Es darf jetzt keinen Stillstand geben", so der Appell des KJM-Vorsitzenden Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring in seinem einführenden Impulsreferat. Sein Vorschlag an das Podium: "Je mehr wir von dem, das wir bereits erarbeitet hatten, jetzt schon in die Praxis umsetzen, desto kleiner wird die neue Novelle ausfallen. Wenn wir gut zusammenarbeiten, kann sich der Gesetzgeber ein Stück weit zurücklehnen."

Ein Vorschlag, der gut ankam. So signalisierten die Vertreter der Selbstkontrollen und der Spieleverbände auf dem Podium, den bereits begonnenen und fruchtbaren Dialog aller am Jugendschutz-System Beteiligten auch ohne JMStV-Novelle fortsetzen und erzielte Ergebnisse auch umsetzen zu wollen. Olaf Wolters, der Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware, sagte: "Wir brauchen schnell Alterskennzeichen für Onlinespiele. Bevor ein neuer JMStV in Kraft tritt, ist die Internetindustrie schon Lichtjahre weiter." Felix Falk, der Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), die für das Verfahren zur Alterskennzeichnung von Computerspielen auf Trägermedien zuständig ist, kündigte an: "Die USK wird sich auch ohne Novelle bald von der KJM nach den Voraussetzungen des JMStV anerkennen lassen, um auch online aktiv sein zu können." Otto Vollmers, juristischer Referent der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), hielt fest: "Wir setzen weiter auf ein Selbstklassifizierungssystem für Anbieter und möchten möglichst rasch ein anerkanntes Jugendschutzprogramm auf dem Markt haben." Birgit Roth, die Geschäftsführerin des Bundesverbands der Entwickler von Computerspielen (G.A.M.E.), betonte in dem Zusammenhang: "Die aus der Bloggerszene geäußerte Zensurkritik war falsch. Freiwillige Online-Alterskennzeichen wären für uns ein Wettbewerbsvorteil." 

Als Fazit der Veranstaltung formulierten die Podiumsteilnehmer ihre Wünsche an die Novelle - und waren sich dabei weitgehend einig: Wünschenswert, aber wegen gewachsener Strukturen nicht sehr realistisch, wäre ein einheitliches Regelungswerk für den Jugendschutz. Aktuell ist der Jugendmedienschutz im JMStV der Länder (für Online-Inhalte und privaten Rundfunk) und im Jugendschutzgesetz des Bundes (für Offline-Inhalte) festgeschrieben. Eine Zukunftsvision, die auch Dr. Klaus Peter Potthast, Leitender Ministerialrat und Beauftragter für Medienpolitik bei der Bayerischen Staatskanzlei, teilte: "Der Offline-Bereich sollte in den JMStV fließen. Kultur ist laut Grundgesetz Ländersache."

Einen ganz praxisnahen Wunsch an die Novelle formulierte Verena Weigand, die Leiterin der KJM-Stabsstelle: "Jugendschutz bewegt sich immer im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen. Aus Rücksicht auf Kinder - und zwar nicht nur die eigenen! - müssen Erwachsene gewisse Einschränkungen hinnehmen. Auf der anderen Seite stehen die Meinungsfreiheit oder wirtschaftliche Interessen. Dennoch kann es nicht die Lösung sein, immer noch mehr Verantwortung an das Elternhaus abzugeben. Weil leider nicht davon auszugehen ist, dass diese auch wahrgenommen wird. Deshalb sollte auch die neue Novelle die Balance halten. Die Kräfteverhältnisse zwischen Aufsicht und Selbstkontrolle, zwischen Anbietern und Eltern müssen ausgeglichen sein. 

Quelle: PM Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vom 04.04.2011

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