Kinderschutz
KJM: „Deutschland sucht den Superstar“ verstößt erneut gegen Jugendschutzbestimmungen
Die erste „Casting“-Folge der neuen Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ (RTL-Tagesprogramm, 9. Januar 2010) verstößt gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Es liegt eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder unter zwölf Jahren vor. Zu diesem Ergebnis kam die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in ihrer Sitzung am 20. Januar in München.
22.01.2010
Neben dem herabwertenden Verhalten der Jury problematisierte die KJM vor allem die redaktionelle Gestaltung durch RTL, die die Kandidaten gezielt lächerlich macht und dem Spott eines Millionenpublikums aussetzt.
Besonders deutlich wurde das in dieser Folge in der Szene um einen Kandidaten, der mit einem Fleck auf der Hose gezeigt wurde. RTL erweckte in der Inszenierung den Eindruck, der Kandidat könne seine Körperfunktionen nicht kontrollieren. Dies wurde ausführlich thematisiert, mehrfach gezeigt und mittels verschiedenen Inszenierungstechniken lächerlich gemacht. „Hier werden nicht nur beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten als normale Umgangsformen präsentiert. Hier werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Häme und Herabwürdigung anderer als völlig legitim darstellen. Das wirkt erklärten Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegen und kann eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.
Weiter prüfte die KJM, ob die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums in diesem Fall überschritten hat. Die FSF hatte die Sendung vor der Ausstrahlung für das Nachmittagsprogramm freigegeben. Nach intensiver Diskussion stellte die KJM fest, dass die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten wurden. Die KJM hält es aber für dringend erforderlich, mit den Verantwortlichen der FSF über die Anwendung von Jugendschutzkriterien bei der Bewertung von Fernseh-Formaten zu sprechen. Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring: „Dieser Dialog mit der FSF ist uns sehr wichtig, um das System der regulierten Selbstregulierung weiter zu optimieren.“
Nachdem die KJM im Jahr 2008 gegen mehrere „Casting“-Folgen der fünften Staffel von DSDS ein Bußgeld von insgesamt 100.000 Euro verhängt hatte, legt RTL die „Casting“-Folgen von DSDS vor Ausstrahlung der FSF vor.
Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
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