Kinder- und Jugendschutz
KJM bewertet erstes Jugendschutzprogramm positiv
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 10.08.2011 das Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. positiv bewertet.
11.08.2011
Das Konzept entspricht grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). "Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den altersdifferenzierten Zugang zum Internet zu verbessern und Eltern bei der Medienerziehung zu unterstützen", so der KJM-Vorsitzende, Prof. Ring. "Die KJM wird das JusProg-Jugendschutzprogramm anerkennen, wenn das Konzept in den nächsten sechs Monaten auch faktisch umgesetzt wird."
Anbieter können ihre Angebote künftig so klassifizieren, dass anerkannte Jugendschutzprogramme die Alterseignung erkennen können. Sind Inhalte, die Kinder und Jugendliche beeinträchtigen, zutreffend programmiert, dürfen Anbieter diese dann ohne weitere Schutzmaßnahmen verbreiten. Damit möglichst viele Anbieter ihre Inhalte ab sofort altersdifferenziert klassifizieren, wird die KJM solche Anstrengungen bereits ab jetzt berücksichtigen. Bedingung ist, dass die Anbieter vor der ersten Anerkennung eines Jugendschutzprogramms nur klassifizierte Inhalte bis maximal der Altersstufe "ab 16" zugänglich machen.
Die KJM begrüßt Bemühungen von anerkannten Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen, Anbieter bei der korrekten Alterseinstufung zu beraten und auch durch fragebogen- und personengestützte Selbstklassifizierungssysteme dabei zu unterstützen. JusProg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit seiner Gründung im Jahr 2003 für die Entwicklung und Verbreitung eines für Eltern, Schulen und andere Nutzer kostenlosen Jugendschutzprogramms engagiert.
Quelle: PM Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vom 10.08.2011
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