Kinder- und Jugendarbeit

KJG gegen geplante Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages

Der Bundesverband der Katholischen Jungen Gemeinde (KjG) fordert die Länderparlamente erneut auf, den vorliegenden Jugendmedienschutzstaatsvertrag abzulehnen.

06.12.2010

 

Hand auf Computertastatur
Quelle: sxc/sqback

Düsseldorf. Die geplante Novelle sei unnütz, unpraktikabel und würde das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Informationsfreiheit unzulässig einschränken. Wirksamer Jugendmedienschutz funktioniere nicht als technische Lösung, sondern basiere auf der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern.

In der aktuellen Diskussion über die Ratifizierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) durch die Länderparlamente bekräftigt die KjG ihre Position:
„Die Sicherheit, die die geplante Novelle verspricht, ist nur eine trügerische. Hingegen stellt sie Jugendliche bei ihren eigenen Aktivitäten im Internet vor unüberwindbare Hürden“, so Lisa Eisenbarth, Bundesgeschäftsführerin der KjG. „Wirksamen Jugendschutz erreicht man nicht durch technische Lösungen, sondern nur indem man die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, Eltern, LehrerInnen und BetreuerInnen stärkt.”

Das Gesetz sieht vor, dass ab 2011 Inhalte im Internet gemäß den Altersstufen des Jugendschutzgesetzes gekennzeichnet werden können. Mit Hilfe von Jugendschutzprogrammen sollen dann diese Alterskennzeichnungen ausgelesen und Inhalte entsprechend den Altersstufen gefiltert werden.

Besonders die Alterskennzeichnung von Inhalten kritisiert die KjG: „Für Menschen, die privat Inhalte ins Netz stellen, ist eine korrekte Bewertung, ob ein Inhalt für 6-, 12-, 16- oder 18-Jährige entwicklungsgefährdend ist, nicht rechtssicher oder nur zu hohen Kosten zu leisten.“ Bei dem zu erwartenden Einsatz von Filter-Programmen in Familien, Schulen und Jugendeinrichtungen werde aber eine solche Kennzeichnung praktisch zur Pflicht: Um ihr Publikum zu erreichen wären Jugendliche, aber auch Vereine und Jugendgruppen, Jugendverbände und Träger der Jugendhilfe gezwungen, ihre Inhalte mit Altersangaben zu versehen.

Dagegen erleichtere die Novelle das Verfahren für Anbieter entwicklungsgefährdender Inhalte: Wo das bestehende Gesetz von ihnen eine zugangsgesicherte Altersverifikation der Nutzerinnen und Nutzer verlangt, würde nun eine Alterskennzeichnung der Inhalte ausreichen. Abgesehen davon seien viele entwicklungsgefährdende Inhalten im Ausland gehostet und blieben von den Regelungen unberührt.

„Für Jugendliche ist das Internet das wichtigste Kommunikationsmedium. Durch die Regelungen der Novelle werden sie in ihren Teilhabe- und Entwicklungschancen erheblich eingeschränkt. Dabei gilt die im Grundgesetz Artikel 5 garantierte Informationsfreiheit genauso für Kinder und Jugendliche“, erläutert Lisa Eisenbarth die Haltung der KjG.

Quelle: Bundesverband der Katholischen Jungen Gemeinde (KjG) 

ik

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