Mediennutzung
Kinderarztpraxen erhalten Materialien zur Kampagne „Familie.Freunde.Follower“
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und der Berufsverband der Deutschen Kinder- und Jugendärzte werden ab Mai 2021 mehrere Tausend Kinderarztpraxen in ganz Deutschland mit Informationsmaterialien zum Thema gesunde Mediennutzung ausstatten: mit Plakaten, Flyern und Leporellos zur gemeinsamen Kampagne „Familie.Freunde.Follower“. Darin enthalten sind Tipps, wie ein gesunder Umgang mit digitalen Medien gelingen kann.
27.04.2021
Dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig:
„Surfen, Chatten und Gamen macht Spaß und kann gerade jetzt eine gute Möglichkeit sein, mit Freunden wenigstens online zu spielen und in Kontakt zu bleiben. Wahr ist: Ohne die digitalen Medien würden wir alle wohl kaum durch die Pandemie kommen – Stichwort Homeoffice oder Distanzunterricht. Wahr ist aber auch: Familien müssen wissen, wie sie sinnvolle und unsinnige Mediennutzung unterscheiden und wann es ungesund wird. Kinder- und Jugendärzte sind elementar wichtig, wenn es darum geht, hilfreiche Infos direkt an die Familien zu vermitteln. Es ist großartig, dass wir unsere Informationen rund um das Thema gesunde Mediennutzung gemeinsam in die Fläche bringen.“
Nach wie vor herrscht ein großer Informationsbedarf bei den Eltern, denn gerade während der Pandemie ist die Mediennutzung insgesamt massiv gestiegen. Laut aktuellen Zwischenergebnissen einer laufenden Längsschnittstudie der DAK Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf spielen Kinder und Jugendliche mit durchschnittlich 115 Minuten werktags noch weit mehr als vor der Pandemie an digitalen Endgeräten. Im September 2019 lagen die Nutzungszeiten werktags noch bei 83 Minuten.
Die Materialien der Kampagne sind auch online auf der Website der Bundesregierung bestellbar. Dort gibt es ebenfalls den Erklärfilm „Tobi Krell erklärt Mediensucht“, barrierefrei und in Gebärdensprache. Weitere Informationen rund um das Thema sind bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zu finden.
Quelle: Die Drogenbeautftragte der Bundesregierung vom 23.04.2021
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