Kinder- und Jugendschutz

Jugendministerin Alt: FSK-Freigaben als Orientierungshilfe nutzen

Kinder- und Jugendministerin Irene Alt (Rheinland-Pfalz) mahnt Erwachsene beim Verschenken von Filmen die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zu berücksichtigen.

29.11.2012

„Die FSK-Freigaben sind eine wichtige Orientierungshilfe für Eltern, Jugendliche und Kinder. Wer sich daran hält, der kann davon ausgehen, dass das beschenkte Kind oder der oder die Jugendliche durch den Film keinen Schaden nimmt. In einem zweiten Schritt wäre es außerdem wünschenswert, dass sich die Erwachsenen auch die Zeit nehmen, Filme gemeinsam anzusehen und Spiele gemeinsam zu spielen“, sagte Ministerin Alt zum Auftakt des Weihnachtsgeschäfts während der Adventszeit.

Die Ministerin sieht darüber hinaus jedoch auch den Einzelhandel in der Pflicht: „Gerade im Weihnachtsgeschäft sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass sowohl Filme als auch Computerspiele nur an Käufer entsprechenden Alters abgegeben werden.“ Deutlich erkennbar ist die Alterskennzeichnung unten links auf der Frontseite der Verpackung und auf dem Datenträger selbst.

Kurze Begründungen zu den FSK-Altersfreigaben für Kinospielfilme werden auf der Homepage der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (<link http: www.fsk.de>www.fsk.de) veröffentlicht. So können sich Eltern, Lehrer, Pädagogen, Kinder und Jugendliche sowie alle Interessierten über die Hintergründe der jeweiligen Freigaben informieren.

Die Jugendministerkonferenz hatte sich für mehr Transparenz im Jugendschutz eingesetzt; Rheinland-Pfalz koordiniert für die Länder die Zusammenarbeit mit der FSK.

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 28.11.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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