Kinder- und Jugendschutz

IDG und eFusion MMOG entscheiden sich für USK-Mitgliedschaft

Nach Gameforge und Frogster sind nun auch die IDG Entertainment Media GmbH und die eFusion MMOG GmbH Mitglieder der USK geworden.

27.02.2012

„Wir freuen uns über das Engagement von IDG und eFusion MMOG beim Thema Jugendschutz. Beide setzen hier mit ihren Angeboten einen vorbildlichen Standard.“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. Mit der Mitgliedschaft bei der USK ist für Unternehmen eine rechtliche Privilegierung nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verbunden. Sie werden damit bei Fragen des Jugendschutzes im Online-Bereich entlastet. Im Impressum der Webseiten weist das Qualitätssiegel der USK die Besucher auf die Mitgliedschaft hin.

Um die umfassenden Angebote der IDG Entertainment Media GmbH beim Thema Jugendschutz auf den neusten Stand zu bringen, waren in den vergangenen Monaten einige Umstellungen notwendig geworden. Doch trotz der besonders umfangreichen Portale wie www.gamepro.de und www.gamestar.de, auf denen unter anderem mehrere zehntausend Trailer verfügbar sind, konnten praktikable Lösungen gefunden werden. „Als Unternehmen standen wir immer wieder vor der Herausforderung, die zum Teil schwer durchschaubaren Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags umzusetzen. Gemeinsam mit der USK haben wir nun so gute Lösungen gefunden, dass wir uns entschieden haben, uns der USK als Mitglied anzuschließen“, so André Horn, Mitglied der Geschäftsleitung bei IDG.

eFusion MMOG GmbH bietet europaweit hauptsächlich Massively Multiplayer Online Games an und hat seinen Sitz in Deutschland. Gemeinsam mit der USK konnten die Jugendschutzpflichten in den vergangenen Wochen schnell und problemlos für Angebote wie die Spiele NavyField oder BlackShot verbessert werden. „Als Anbieter von Online-Spielen entwickeln wir uns sehr schnell weiter. Da ist es für uns sehr hilfreich, für den Bereich des Jugendschutzes mit der USK einen starken Partner an unserer Seite zu haben“, so Martin Simon, Senior Manager von eFusion MMOG.

Auch bei diesen beiden Unternehmen hatte die USK vor der Entscheidung für die Mitgliedschaft zunächst mit einem sogenannten ‚JMStV-Startpaket‘ eine Einschätzung der jeweiligen Online-Angebote vorgenommen und bei Problembereichen unverbindliche Jugendschutz-Empfehlungen abgegeben. „Uns ist wichtig, dass die Unternehmen genau wissen, in welchen Bereichen ihres Angebots es Probleme beim Jugendschutz geben kann. Erst auf dieser transparenten Grundlage ist es sinnvoll, die Entscheidung über eine längerfristige Zusammenarbeit zu treffen.“, so Felix Falk.

Mehr Informationen dazu unter <link http: online.usk.de _blank external-link-new-window external link in new>online.usk.de.

Quelle: PM USK vom 22.02.2012

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