Digitalisierung und Medien

Hate Speech schränkt Meinungsfreiheit ein

Wie Hate Speech in der Bevölkerung wahrgenommen wird und wie sie darauf reagiert, hat Prof. Dr. Elisa Hoven, Strafrechtlerin an der Universität Leipzig, im Rahmen ihres Forschungsprojekts „Der strafrechtliche Umgang mit Hate Speech im Internet“ untersucht. Ein Ergebnis war, dass viele der Befragten aufgrund von Hassreden vorsichtiger eigene Beiträge im Internet formulieren oder darauf verzichten, etwas zu posten.

10.07.2020

Erst kürzlich verabschiedete der Bundestag ein Gesetzespaket zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet. Es sieht unter anderem härtere Strafen für Hetzer und eine verpflichtende Weiterleitung strafbarer Inhalte an die Strafverfolgungsbehörden vor. Doch wie nehmen die Deutschen die Strafen für Hate Speech aktuell wahr?

Im Forschungsgebiet "Medienstrafrecht" beschäftigt man sich an der Universität Leipzig zur Zeit intensiv mit der Problematik der sog. "Hate Speech im Internet". Hierfür hat Prof. Hoven mit Hilfe des Markforschungsinstituts "Forschungsgruppe g/d/p" untersuchen lassen, wie Hate Speech in der Bevölkerung wahrgenommen wird und wie sie darauf reagiert. Die Umfrage mit rund 1.000 Teilnehmern zeigte, dass 18 Prozent aller Befragten schon einmal davon betroffen waren, unter den 16- bis 30-Jährigen waren es 37 Prozent. Die Universität Leipzig hat ein Interview mit Strafrechtlerin Prof. Dr. Elisa Hoven veröffentlicht.

Frau Professorin Hoven, welche Ergebnisse haben Sie bei der Befragung besonders überrascht?

Es ist besorgniserregend, wie viele Menschen mit Hassreden im Internet konfrontiert werden. Besonders problematisch ist es, dass die Betroffenen, aber auch unbeteiligte Beobachterinnen und Beobachter aus Sorge vor digitalem Hass vorsichtiger posten oder ganz darauf verzichten, sich am öffentlichen Meinungsaustausch zu beteiligten. Gerade diejenigen, die Hate Speech im Internet wahrnehmen, befürworten übrigens auch härtere Strafen für diese Taten.

Die Umfrage stellt allerdings nur den Startschuss für unser auf drei Jahre angelegtes Forschungsprojekt dar und verschafft uns ein erstes aktuelles Lagebild. Vertiefte Erkenntnisse zum Phänomen Hate Speech werden wir vor allem durch eine Kommentaranalyse verschiedener Online-Plattformen und qualitative Interviews mit verschiedenen Personengruppen sowie mit Staatsanwaltschaften und Hilfsorganisationen erzielen.

43 Prozent der Befragten wünschen sich demnach auch härtere Strafen für Beleidigungen im Internet. Was ist aktuell juristisch möglich, und was ändert sich durch das im Juni vom Bundestag verabschiedete Gesetzespaket gegen Hasskriminalität im Internet?

Der Gesetzgeber hat die besonderen Gefahren gerade durch Hate Speech im Internet erkannt und im Beleidigungstatbestand nun eine sogenannte „Qualifikation“ für online begangene Taten vorgesehen; sie sollen also härter bestraft werden als „einfache“ Beleidigungen etwa am Gartenzaun oder im Straßenverkehr. Das ist auch richtig so: Die Herabwürdigung einer Person kann im Internet eine unüberschaubare Anzahl von Leserinnen und Lesern erreichen. Wir werden uns im Rahmen des Projekts noch intensiver mit den Auswirkungen auf die Betroffenen befassen. Aber bereits die Studie zeigt, dass Hate Speech im Internet Menschen einschüchtern und damit den freien öffentlichen Diskurs beeinträchtigen kann.
Außerdem wird durch die Neufassung klargestellt, dass Hate Speech gegen Kommunalpolitikerinnen und -politiker strenger zu bestrafen ist. Angriffe gegen sie sind für eine Demokratie besonders gefährlich, da sie Menschen davon abhalten können, sich in diesen Ämtern zu engagieren. Im Rahmen unseres Forschungsprojekt werden wir diesen Aspekt besonders beleuchten und mit Kommunalpolitikerinnen und -politikern über ihre Wahrnehmung von Hassreden sprechen.
Eine wichtige Änderung betrifft das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Soziale Netzwerke wie Facebook werden künftig verpflichtet, strafbare Hasspostings nicht nur zu löschen, sondern in bestimmten Fällen auch dem Bundeskriminalamt zu melden. Dabei müssen sie auch die letzte IP-Adresse der postenden Person mitteilen. Wir werden sehen, ob diese Maßnahmen zu einer besseren Verfolgung von Hate Speech führt, denn die ist dringend nötig.

Einige große Unternehmen haben angekündigt, etwa bei Facebook keine Werbung mehr zu schalten, weil sie den Umgang mit Hasskommentaren dort bemängeln. Wie bewerten Sie diesen Vorstoß? Oder lässt sich der Hasskriminalität im Internet allein mit juristischen Mitteln nachkommen?

Es wäre wünschenswert, dass juristische Mittel ausreichen würden. Hate Speech im Internet ist jedoch – wie den meisten Formen von Kriminalität – leider nicht allein durch das Strafrecht beizukommen. Um diesem Hass entgegenzutreten, braucht es auch einen gesellschaftlichen Wandel. Wir müssen darüber diskutieren, in welcher Weise wir im Internet miteinander kommunizieren wollen – und dem Hass im Internet entschieden entgegentreten. Dazu kann jeder Einzelne beitragen, der sich im Internet bewegt und der sich aktiv gegen Hate Speech stellt. Maßnahmen von großen Unternehmen wie etwa Coca-Cola oder Unilever, die das Thema Hate Speech immer wieder auf die mediale Tagesordnung bringen, sind sehr zu begrüßen.

Quelle: Universität Leipzig vom 09.07.2020

Redaktion: Kerstin Boller

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