Digitalisierung und Medien
Hass im Netz: „Verfolgen statt nur Löschen“ in NRW zieht erste Bilanz
Die nordrhein-westfälische Initiative „Verfolgen statt nur Löschen – Rechtsdurchsetzung im Internet“ hat seit Februar 2018 mehr als 130 Online-Kommentare angezeigt, die im Verdacht stehen, den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen. Neben einer effektiven Strafverfolgung im Netz, zielt die Initiative darauf ab, der zunehmenden Verrohung der Netzkommunikation entgegenzutreten.
17.04.2018
Rund zweieinhalb Monate nach Aufnahme ihrer operativen Arbeit zogen die Beteiligten der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen – Rechtsdurchsetzung im Internet“ bei ihrer Sitzung am 13. April ein erstes Zwischenfazit: Seit dem 01. Februar 2018 haben die Medienhäuser und die Landesanstalt für Medien NRW in mehr als 130 Fällen Hasspostings bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) angezeigt.
Ermittlungsverfahren gegen Online-Kommentare
„Hiermit setzen Medienunternehmen in NRW ebenso wie die Ordnungsbehörden des Landes ein unmissverständliches Zeichen weit über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus, dass die Verletzung zentraler Rechtsgüter im Netz nicht toleriert wird“, so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Bei einer Mehrzahl der Verstöße handelt es sich um Online-Kommentare, die im Verdacht stehen, den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen. In diesen Fällen hat die ZAC NRW Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Eine konsequente Verfolgung strafbarer Äußerungen ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern gewährleistet diese“, erläutert Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Leiter der ZAC NRW.
Ab sofort verstärkt auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR) die NRW-Initiative. Die laufende Projektphase ist zunächst auf ein Jahr angelegt. Sie dient auch dazu, die von der Arbeitsgruppe geschaffenen Prozessabläufe in der Praxis zu erproben und weiter zu optimieren sowie „best practices“ für die effiziente Verfolgung von strafbarer Hassrede im Netz herauszufiltern.
Effektive Strafverfolgung im Netz
Die Arbeitsgruppe „Verfolgen statt nur Löschen – Rechtsdurchsetzung im Internet“ wurde Anfang 2017 ins Leben gerufen, um ein koordiniertes Vorgehen von Strafverfolgungsbehörden, Medienhäusern und Medienaufsicht gegen strafrechtlich relevante Hassreden im Netz zu ermöglichen. Ihr Ziel: Eine effektive Strafverfolgung im Netz zu gewährleisten und so der zunehmenden Verrohung der Netzkommunikation entgegenzutreten. Dabei wird auch ein generalpräventiver Ansatz verfolgt: Strafbare Äußerungen werden nicht nur gelöscht, sondern die Verfasser auch im Online-Umfeld konsequent zur Verantwortung gezogen.
Projektbeteiligt sind neben der Landesanstalt für Medien NRW die ZAC NRW, das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, das Polizeipräsidium Köln und die Medienunternehmen Rheinische Post, Mediengruppe RTL Deutschland sowie der WDR.
Quelle: Landesanstalt für Medien NRW und Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen vom 13.04.2018
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