Kinder- und Jugendarbeit
Handysektor gibt neuen Flyer heraus: "Apps to go"
Mit dem Flyer „Apps to go – Smartphone, App & Satellit“ bietet das Projekt Handysektor nützliche Tipps für den sicheren Umgang mit Apps auf Smartphones und Tablet-PCs. Der gezielt für Jugendliche erstellte Infoflyer kann heruntergeladen oder in gedruckter Form kostenlos bestellt werden.
19.12.2012
Laut der Langzeitstudie Jugend, Information, (Multi-) Media 2012 (kurz JIM-Studie) gehen bereits 40 Prozent der Jugendlichen regelmäßig mit dem Handy mobil ins Internet (2011 waren es erst 22 Prozent). Jeder Dritte zwischen zwölf und 19 Jahren verfügt über eine Flatrate, die es ermöglicht, auch größere Datenmengen herunterzuladen und in sozialen Netzwerken aktiv zu sein. Der Weg zu solchen Inhalten führt häufig über sogenannte Apps. Das sind kleine Programme, die einen schnellen und einfachen Zugang zu den gewünschten Informationen und Diensten erlauben.
Was aber macht eine installierte App im Hintergrund? Greift sie vielleicht auf eigene Daten zurück, spioniert diese aus, oder leitet persönliche Informationen zu Werbezwecken an Dritte weiter?
Welche Grundregeln bei der Nutzung beachtet werden sollten, fasst der Infoflyer „Apps to go“ komprimiert und altersgerecht zusammen. Er informiert über Themen wie versteckte Kostenfallen, Werbung, Schutzsoftware, Zugriffsrechte oder Einstellungen im Betriebssystem.
Damit gibt der Flyer auf wichtige Fragen Antworten, die auch für erwachsene Handynutzer interessant und nützlich sind.
Der Handysektor-Flyer „Apps to go“ steht zum <link http: www.handysektor.de index.php downloads _blank external-link-new-window externen link in neuem>Download bereit oder kann als <link http: www.handysektor.de index.php handysektor bestellen _blank external-link-new-window externen link in neuem>gedruckte Version bestellt werden. Neben dem neuen Flyer sind auch „Handy, Kongo, Müllalarm. Für die Umwelt mobil“, „DAS NETZ VERGISST NICHTS“, „FERTIGMACHEN ist TABU“, die „Tipps to go“ sowie weitere Materialien kostenfrei erhältlich.
Quelle: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) vom 19.12.2012
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