Kinder- und Jugendschutz

Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten in Berlin nimmt Betrieb auf

Die Medienanstalten bündeln ihre Aktivitäten: Medienregulatorische Entscheidungen von bundesweitem Belang werden seit dem 1. September von der Gemeinsamen Geschäftsstelle (GGS) in Berlin koordiniert.

03.09.2013

Damit werden die bislang separat agierende Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) unter einem Dach integriert.

Die Gemeinsame Geschäftsstelle koordiniert somit zentral wesentliche Entscheidungen zu Lizenz- und Aufsichtsfragen sowie zum Jugendmedienschutz und zur Medienkonzentration im privaten Rundfunk. Die inhaltliche Arbeit verbleibt – wie bislang – in den regional verankerten Landesmedienanstalten.

Die Geschäftsstelle wird im Rahmen eines Empfangs am 17. September offiziell eröffnet.

Hintergrundinformation

Die Gemeinsame Geschäftsstelle koordiniert und organisiert die Arbeit der unterschiedlichen Gremien und Kommissionen der Landesmedienanstalten. Die Länder haben mit ihrer Entscheidung zur Einrichtung einer solchen zentralen Anlaufstelle eine wesentliche Grundlage für die effektive Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten geschaffen.

Quelle: die medienanstalten vom 29.08.2013

Redaktion: Kerstin Boller

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