Kinder- und Jugendschutz

Gaming-Führerschein der Initiative „Spielen verbindet“ stärkt Medienkompetenz von Eltern

Medienkompetenz ist im Umgang mit interaktiver Unterhaltung entscheidend, vor allem für Erziehungsberechtigte von spielebegeisterten Kindern. Der richtige Umgang mit Medien gilt als Schlüsselkompetenz für Minderjährige und wird maßgeblich zuhause eingeübt.

05.01.2010

Vor der heimischen Konsole oder dem Familien-PC zeigt sich jedoch, dass Kinder und Jugendliche häufig einen enormen Wissensvorsprung gegenüber ihren Eltern haben. Dies schafft nicht nur Distanz untereinander, es kann auch dazu führen, dass Erziehungsberechtigte den Anschluss verlieren, wenn es um die Entwicklung ihres Kindes geht. Mit dem Gaming-Führerschein der Initiative „Spielen verbindet“ haben Eltern nun die Chance, ihr vorhandenes Spielewissen zu prüfen und dieses spielerisch zu erweitern. 

In vier „Führerscheinklassen“ können hunderte Fragen aus den Bereichen Jugendschutz, Technik, Spielkultur und Spielehits beantwortet werden, wie z.B.: Wer ist in den eigenen vier Wänden für den Jugendschutz verantwortlich? Wie lange sollte nach einer Stunde Spielzeit pausiert werden? Im Übungsparcours können Fragen vorab trainiert werden, um das eigene Wissen im Wettbewerbsmodus unter Beweis zu stellen. Für erfolgreich absolvierte Führerscheinklassen kann eine Urkunde ausgedruckt werden, eine Highscore-Liste informiert über die erfolgreichsten Quiz-Spieler.

Eine weitere Besonderheit des Gaming-Führerscheins: Wer sich gerne mit Familienmitgliedern, Freunden oder Kollegen misst, kann bis zu drei Personen herausfordern die gleichen Quizfragen zu beantworten. Auf spielerische Weise wird so zum Austausch und gemeinsamen Gespräch angeregt. Auch für diesen Spielmodus ist keine vorherige Online-Registrierung notwendig. 

Der „Spielen verbindet“ Gaming-Führerschein finden Sie <link http: www.spielen-verbindet.de spielen-verbindet gaming-fuehrerschein.html _blank external-link-new-window external link in new>hier.

Quelle: PM Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. vom 05.01.2010

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