Kinder- und Jugendschutz

Gameforge ist erstes Mitglied der USK

Mitgliedsunternehmen genießen rechtliche Privilegierung im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

21.12.2011

Seit Oktober 2011 ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zusätzlich für den Jugendschutz bei Online-Spielen zuständig. In dieser Funktion hat sie einen der größten europäischen Online-Games-Anbieter, die Gameforge-Gruppe mit ihrer Konzerntochter Frogster, am heutigen Mittwoch als erstes Mitglied aufgenommen. Mit der Mitgliedschaft bei der USK ist für Unternehmen eine rechtliche Privilegierung nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verbunden. Sie werden damit bei Fragen des Jugendschutzes im Online-Bereich entlastet. Im Impressum der Webseiten weist das Qualitätssiegel der USK die Besucher auf die Mitgliedschaft hin.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Gameforge-Gruppe eines der weltweit führenden Unternehmen für Online-Spiele als erstes Mitglied in der USK aufnehmen konnten. Unser mit der Aufnahme verbundener Prüfbericht zeigt die besonders hohe Qualität des Jugendschutzes bei den derzeitigen Inhalten von Gameforge und Konzerntochter Frogster. Die Mitgliedschaft in der USK garantiert eine enge Zusammenarbeit, durch die sich die Nutzer auch in Zukunft auf den hohen USK-Standard verlassen können“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK.

„Bei der Gameforge AG ist uns der Schutz von Kindern und Jugendlichen ein wichtiges Anliegen. Wir sind daher froh, mit der USK einen kompetenten Partner zu haben, der uns dabei berät und unterstützt“, so Tobias Haar, General Counsel der Gameforge-Gruppe.

Quelle: PM USK vom 21.12.2011

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