Kinder- und Jugendschutz

FSM veröffentlicht Altersklassifizierungssystem

www.altersklassifizierung.de bietet Hilfe für Anbieter zur Bewertung ihrer Onlineinhalte.

16.08.2011

Am 15. August wurde das Altersklassifizierungssystem der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) veröffentlicht. Als einzige derzeit nach dem JMStV anerkannte Selbstkontrolle bietet die FSM unter <link http: www.altersklassifizierung.de _blank external-link-new-window>www.altersklassifizierung.de ein System, das Anbieter bei der Einschätzung von telemedialen Inhalten unterstützt. Eingesetzt werden kann es für alle Onlinemedien, wie Websites, Videos, Texte, Browser-Spiele oder Web 2.0.

Die FSM bietet ihr Klassifizierungssystem in einer Testphase bis Ende 2011 unendgeldlich an. Für Privatanwender bleibt es auch darüber hinaus kostenfrei. Für kommerzielle Anbieter gibt es ab Januar 2012 eine gestaffelte Kostenstruktur. Erstmalig öffentlich präsentiert wird das System auf der GamesCom am 17. August 2011.

Der stellv. Vorstandsvorsitzende der FSM Harald Geywitz: "Wir freuen uns sehr, unser System der Öffentlichkeit präsentieren zu können und dass die KJM unsere Bemühungen unterstützt. Nun wird das seit langem anvisierte Schlüssel-Schloß-Prinzip als Zusammenspiel zwischen nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen und Alterslabels endlich zur Anwendung kommen."

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Pressemitteilung in der vergangenen Woche die Bemühungen von anerkannten Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen begrüßt, Anbieter bei der korrekten Alterseinstufung durch solche fragebogengestützten Selbstklassifizierungssysteme zu unterstützen. Gleichzeitig wurde die künftige Anerkennung des Jugendschutzprogramms des JusProg e.V. im Rahmen einer Positivbewertung in Aussicht gestellt. Nach der Anerkennung dürfen Inhalte, die Kinder und Jugendliche beeinträchtigen, bei zutreffender Programmierung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen verbreitet werden. Um die Verbreitung zu unterstützen wird die KJM Klassifizierungsanstrengungen der Anbieter ab sofort berücksichtigen. Laut KJM jedoch unter der Bedingung, dass Anbieter vor der Anerkennung eines Jugendschutzprogramms nur klassifizierte Inhalte bis maximal Altersstufe 16 zugänglich machen.

Das Klassifizierungssystem basiert auf einem dynamischen Fragebogen mit dem Anbieter die passende Altersstufe ermitteln und als maschinenlesbares Kennzeichen generieren können. Anbieter können das Klassifizierungssystem auch als Label-Generator nutzen und sich ohne Fragebogen aufgrund eigener jugendschutzrechtlicher Expertise eine gewünschte Altersstufe ausgeben lassen. In den Angeboten hinterlegte technische Kennzeichen können von Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden. Damit ist je nach Konfiguration ein altersgerechter Zugang gewährleistet.

Quelle: PM FSM vom 15.08.2011

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