Kinder- und Jugendarbeit
Förderung von Medienkompetenzprojekten durch die SLM
Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) fördert mit vielfältigen Initiativen, Projekten und Fortbildungsangeboten die nachhaltige Entwicklung eines kritischen und selbstbestimmten Medienumgangs von sächsischen Kindern, Jugendlichen, Erwachsene und Multiplikatoren.
20.03.2014
Anliegen
Für die Förderung stellt sie sächsischen Vereinen und Einrichtungen für die Realisierung ihrer Projekte jährliche Fördermittel zur Verfügung. Diese sind zum einem inhaltlich und thematisch gebunden und werden nach Maßgaben der SLM einmal jährlich ausgeschrieben. Zum anderen stellt die SLM finanzielle Mittel für kurzfristige kreative Projektumsetzungen zum Medienkompetenzerwerb zielgruppenübergreifend bereit.
Ab 2014 stellt die SLM zweimal jährlich nicht-themengebundene finanzielle Mittel für die Durchführung von Projekten zur Förderung der Medienkompetenz zur Verfügung. Die Termine und Fristen werden unter <link http: www.slm-online.de>www.slm-online.de veröffentlicht. Die SLM in diesem Rahmen für Projekte in der zweiten Jahreshälfte insgesamt 5.000 Euro bereit.
Antragsteller
Bewerben können sich sächsische Vereine, Initiativen und Einrichtungen. Ausgenommen sind Einzelpersonen und Betreiber von Sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanälen.
Inhaltliche Anforderungen
Im Zentrum des Projektes soll ein erkennbarer Zuwachs an Medienkompetenz für die im Projekt intendierte Zielgruppe stehen. Es werden daher vorrangig Projekte berücksichtigt, die den Prozess der Medienkompetenzvermittlung schlüssig und nachvollziehbar darlegen. Gefordert wird neben der klaren medienpädagogischen Zielstellung eine ausführliche Projektbeschreibung einschließlich eines Zeitplanes sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan mit Ausweisung des beantragten Förderanteils der SLM. Für die Beantragung ist das beigefügte Antragsformular zu nutzen.
Fristen
Interessierte sind ab sofort aufgerufen, das vollständig ausgefüllte Antragsformular 2014 bis Dienstag, den 15. April 2014, 24 Uhr (Nachtbriefkasten) an die
Sächsische Landesanstalt für
privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Stichwort: Medienkompetenzförderung I/2014
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig
zu richten.
Die beantragten Projekte sollten in der zweiten Jahreshälfte 2014 durchgeführt werden und dürfen praktisch noch nicht begonnen haben. Eine konzeptionelle Vorarbeit ist möglich. Die Kosten für das beantragte Projekt dürfen zudem noch nicht verausgabt sein. Sowohl für die Antragstellung als auch für die Durchführung und Auswertung des Projektes gilt die Förderrichtlinie der SLM. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Rückfragen zur Bewerbung können an Herrn Kersten Ihne, Bereichsleiter Programm und Medienkompetenz, Tel. 0341 2259-130 gerichtet werden.
Quelle: Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vom 17.03.2014
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