Digitalisierung und Medien

djb fordert Ausbau des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Thema Cybergrooming und fordert, den strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung weiter auszubauen. Cybergrooming ist das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Weiterer Reformbedarf im Sexualstrafrecht bliebe allerdings bestehen, insbesondere beim Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.

07.06.2019

Lücken beim Schutz vor Cybergrooming schließen

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) unterstützt das Vorhaben des Bundesjustizministeriums, bisherige Lücken beim Schutz vor Cybergrooming zu schließen. Der Straftatbestand des Cybergroomings war zum Beispiel bisher nicht erfüllt, wenn der/die Täter/-in lediglich glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, es sich aber tatsächlich um eine/-n Erwachsene/-n handelt. Dies soll sich mit dem Entwurf nun ändern. Im Hinblick auf eine effektive Prävention des Missbrauchs kann die Strafbarkeit des/der Täter/-in nicht von dessen irrtümlicher Vorstellung über das Alter der kontaktierten Person abhängen.

Auch wird entgegen der Intention des Gesetzgebers bisher nicht wegen sexueller Belästigung verurteilt, wenn tateinheitlich irgendeine andere, mit höherer Strafe bedrohte Tat begangen wurde, wie zum Beispiel Körperverletzung. Die sexuelle Belästigung hat aber einen eigenständigen Unrechtsgehalt. Die geplante Änderung – die Einschränkung der Subsidiaritätsklausel (§184 StGB) – trägt diesem Umstand Rechnung und führt dazu, dass die Verletzung der sexuellen Integrität auch in den Urteilen sichtbar wird.

Weiterer Reformbedarf im Sexualstrafecht bleibt bestehen

Diese Änderungen stehen allerdings isoliert, weiterer Reformbedarf im Sexualstrafrecht bleibt bestehen. „Der Entwurf lässt die Möglichkeit ungenutzt, weitere gravierende Schutzlücken im 13. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB zu schließen“, konstatiert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Es fehlt noch immer an einem umfassenden und stimmigen materiellen Schutzkonzept hinsichtlich der sexuellen Selbstbestimmung, insbesondere beim Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.“ Nicht nur der djb hat darauf bereits mit Stellungnahme vom 7. März 2019 hingewiesen. Auch die durch das Justizministerium eigens hierfür eingesetzte Reformkommission hat in ihrem Bericht vom 19. Juli 2017 die vielen noch vorhandenen Schutzlücken und Widersprüche aufgezeigt. Eine eingehende Auseinandersetzung hiermit lässt das Ministerium bisher jedoch vermissen. Dringend erforderlich wäre außerdem eine gesetzliche Vorschrift zur Beschleunigung des Verfahrens zum Schutz missbrauchter und traumatisierter Kinder und Jugendlicher. Für sie stellt die lange Dauer der Strafverfahren eine besondere Belastung dar.

„Die vom Bundesjustizministerium geplanten Änderungen im Strafrecht sind begrüßenswert, es besteht allerdings weiterhin wesentlicher Reformbedarf beim strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung“, fasst Wersig die aktuelle djb-Stellungnahme vom 29. Mai 2019 zusammen.

Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.06.2019

Back to Top