Digitalisierung und Medien
DigitalPakt Schule in Kraft getreten
Der Digitalpakt Schule ist am 17.05.2019 in Kraft getreten, nachdem Bundesbildungsministerin Karliczek für den Bund die entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet hat. Für die Umsetzung vor Ort erlassen die Länder jetzt Förderrichtlinien. Die Schulträger beantragen dann beim Land die Mittel aus dem DigitalPakt.
23.05.2019
Dazu Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Jetzt sind die Voraussetzungen geschaffen, dass es mit der Umsetzung des DigtalPakts losgehen kann. Ich hoffe, dass Ende des Jahres die ersten Schulen mit ihren Investitionen in die digitale Zukunft beginnen. Die Länder werden nun sicher rasch die entsprechenden Förderrichtlinien erlassen. Digitale Kompetenzen sind für die Zukunft aller Schülerinnen und Schüler wichtig. Und das sowohl im beruflichen wie im privaten Bereich. Mit dem DigitalPakt werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Schulen in allen Fächern von Mathematik bis Geschichte den Unterricht mit digitaler Technik gestalten können. Besonders wichtig ist mir, dass auch die beruflichen Schulen vom DigitalPakt Schule profitieren, denn so stärken wir die Attraktivität der dualen Ausbildung.“
Flächendeckenden Aufbau digitaler Infrastrukturen
Bis 2024 stellt der Bund fünf Milliarden Euro für den flächendeckenden Aufbau moderner digitaler Infrastrukturen an Deutschlands Schulen bereit. Hinzu kommt der Eigenanteil der Länder in Höhe von insgesamt 555 Millionen Euro. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder hatten ihre Unterschriften zuvor geleistet. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 5,5 Milliarden Euro bereit.
Mit dem Start des DigitalPakts können nun die Länder ihre Förderbekanntmachungen veröffentlichen. Dabei sollen regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. Die Schulträger beantragen beim Land die Mittel aus dem DigitalPakt. Die ersten Investitionsmaßnahmen beginnen voraussichtlich noch in diesem Jahr.
Investitionen in Schulen und landesweite Projekte
Mit dem DigitalPakt investieren Bund und Länder in nachhaltige, langfristig nutzbare Infrastrukturen. Deshalb werden zusätzlich zu den Investitionen in Schulen auch landesweite Projekte aus dem DigitalPakt gefördert oder Vorhaben, die in Zusammenarbeit mehrerer Länder entstehen. Dies soll beispielsweise die gemeinsame Nutzung von digitalen Lernplattformen erleichtern.
Der Unterzeichnung des DigitalPakts war eine Änderung des Grundgesetzes vorangegangen, die am 4. April 2019 in Kraft getreten ist. Sie erlaubt dem Bund, allen Kommunen Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu gewähren, die gesamtstaatlich besonders bedeutsam sind. Die Digitalisierung des Bildungswesens ist der erste Anwendungsfall dieser Regelung.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 16.05.2019
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