Digitalisierung und Medien

DigitalPakt Schule: Föderalismus stärken, nicht schwächen

Am 05.12.2018 haben die Ministerpräsidenten mit 16:0 Stimmen die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung der beabsichtigten Änderungen des Grundgesetzes beschlossen. Dies hat u.a. für die Umsetzung des DigitalPakts Schule Bedeutung. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht der Deutsche Landkreistag ein Positionspapier mit dem Titel „Föderalismus stärken, nicht schwächen" mit grundlegenden Positionen des kommunalen Spitzenverbandes in der aktuellen Debatte.

06.12.2018

Der Deutsche Landkreistag (DLT) befürwortet in der Sache den DigitalPakt Schule, mit dem der Bund Ländern und Kommunen 5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen will. Das Geld wird dringend gebraucht – allerdings bedarf es hierfür nicht der vom Bund beabsichtigten Grundgesetzänderung (Art. 104c GG-E). Vielmehr kann das Geld bis zum 31.12.2019 auch über die Entflechtungsmittel (Art. 143c GG) den Ländern bereitgestellt oder generell über den Umsatzsteuerausgleich zwischen Bund und Ländern geregelt werden.

DigitalPakt Schule auch ohne Grundgesetzänderung möglich 

Die vom Bund beabsichtigen Grundgesetzänderungen (Bildungsinfrastruktur: Art. 104c GG-E, Wohnungsbau: Art. 104d GG-E, Zusätzlichkeit (50 % Ko-Finanzierung): Art. 104b Abs. 2 S. 5 GG-E) werden vom Deutschen Landkreistag abgelehnt. Sie würden dem Bund Einfluss in originären Handlungsfeldern der Länder und der Kommunen erlauben und gleichzeitig erhebliche Mittel zur Mitfinanzierung binden. Dies widerspricht der kommunalen Selbstverwaltung: Unser föderaler Bundesstaat würde schrittweise immer mehr zu einem Zentralstaat umgewandelt werden. Die Entscheidung muss aber vom einzelnen Landkreis nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort getroffen werden können.

Entscheidungen nach konkreten Gegebenheiten vor Ort treffen

Alle öffentlichen Aufgabenträger müssen in die Lage versetzt werden, die ihnen obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Dies setzt eine aufgabenangemessene Finanzausstattung aller Ebenen voraus. Wenn die Länder Geld für ihre Aufgaben brauchen – und das ist bei Bildung und Digitalisierung unstrittig der Fall – muss der Regelfall des Grundgesetzes greifen: Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer sind neu festzusetzen (Art. 106 Abs. 4 S. 1 GG).

Hintergrund

Der Bundestag hatte am 29.11.2018 die geplante Grundgesetzänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen (jugendhilfeportal.de berichtete). Diese sei notwendig, damit die im DigitalPakt Schule vorgesehenen Mittel an Länder und Kommunen fließen können, sagt der Bund. Dies stellen diese in Abrede und verweisen auf andere Möglichkeiten, den Ländern die notwendigen zusätzlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. 

Das Positionspapier des Deutschen Landkreistages „DigitalPakt Schule und Grundgesetzänderung: Föderalismus stärken, nicht schwächen“ (PDF 59,2 KB) steht zum Download zur Verfügung. 

Quelle: Deutscher Landkreistag vom 06.12.2018 

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