Digitalisierung und Medien

Digitale Bildung: DigitalPakt Schule soll schnell umgesetzt werden

Im Rahmen des DigitalPakt Schule stellt der Bund Investitionen in digitale Infrastrukturen zur Verfügung, während Länder und Kommunen u.a. für pädagogisch-didaktischen Konzepte, eine geeignete Lehreraus- und -fortbildung sowie die Entwicklung gemeinsamer Standards zuständig sind. Bei einem Treffen haben sich Bundesbildungsministerin Karliczek und der Hessische Kultusminister Lorz für eine zeitnahe Umsetzung ausgesprochen.

27.07.2018

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, hat auf ihrer Länderreise in Hessen Station gemacht und sich mit Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz über die aktuell anstehenden Bildungsthemen ausgetauscht.

Junge Menschen fürs Lernen begeistern

Bildungsministerin Anja Karliczek hob hervor: „Wir wollen junge Menschen fürs Lernen begeistern. Denn es lernt sich leichter mit Herz und Verstand! Dabei können uns digitale Medien helfen. So machen zum Beispiel Videoaufnahmen von Zeitzeugen die Geschichtsstunde spannender und Unterrichtsinhalte für Schüler greifbarer. Mit dem DigitalPakt Schule wollen wir unter anderem diese intensiven Lernerfahrungen durch digitale Bildung ermöglichen.“

Der DigitalPakt hat zwei Ausrichtungen, erklärte Karliczek. Zum einen wird der Bund in den kommenden fünf Jahren rund fünf Milliarden Euro in die digitale Ausstattung von Schulen investieren. Zum anderen kümmern sich die Länder und Kommunen um die Qualifizierung von Lehrkräften, den Betrieb und die Wartung der angeschafften Geräte sowie die Erarbeitung pädagogischer Konzepte. Sie ergänzte: „Ich freue mich über die Unterstützung von Kultusminister Alexander Lorz. Wir wollen den DigitalPakt Schule zügig nach der hierfür notwendigen Grundgesetzänderung umsetzen.“

Gemeinsame Lösungen finden

„Bildung und Ausbildung von jungen Menschen sind die wichtigsten Zukunftsthemen, deren Niveau darüber entscheidet, wie sich Deutschland gesellschaftlich und ökonomisch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten entwickeln wird“, erklärte Kultusminister Lorz nach dem Gespräch in Wiesbaden. „Um die besten Antworten auf anstehende Fragen zu finden, ist es notwendig, dass Bund und Länder – unter Beibehaltung ihrer jeweils eigenen Kompetenzen und Zuständigkeiten – gemeinsam die Herausforderungen angehen und nach Lösungen suchen. Wir sind uns einig darin, dass der vom Bund angekündigte DigitalPakt nun schnell zum Laufen gebracht werden muss. Beide Seiten wollen die noch anstehenden Aufgaben anpacken, damit wir Kommunen und Schulen auf dem Weg ins digitale Zeitalter unterstützen und begleiten können“, betonte Lorz, der derzeit auch Erster Vizepräsident der Kultusministerkonferenz ist.

Weiterführende Informationen

Der DigitalPakt Schule ist eine gemeinsame Kraftanstrengung (Pakt) von Bund und Ländern. Eine klare Aufgabenteilung ist entsprechend der föderalen Zuständigkeiten vorgesehen. Der Bund stellt Investitionen in digitale Infrastrukturen zur Verfügung. Die Länder und Kommunen kümmern sich um die Erarbeitung und Umsetzung von pädagogisch-didaktischen Konzepten, eine geeignete Lehreraus- und -fortbildung, die Entwicklung gemeinsamer Standards sowie die Sicherstellung einer nachhaltigen und professionellen Wartung und Administration der digitalen Bildungsinfrastruktur.

Hierfür muss das Grundgesetz noch so geändert werden, dass der Bund allen Ländern und Kommunen Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur gewähren kann. Das kann er bislang nur für finanzschwache Kommunen tun. Am 2. Mai 2018 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung von Art. 104c des Grundgesetzes beschlossen. Nun müssen der Bundesrat und der Deutsche Bundestag zustimmen. Hierfür ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die Bundesregierung strebt einen Abschluss des Verfahrens zum Jahresende 2018 an. Danach kann auf Grundlage des Gesetzes über den Bundeshaushalt 2019 eine gemeinsame Vereinbarung von Bund und Ländern geschlossen werden, sodass ab 2019 die Mittel bereitstehen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 24.07.2018

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