Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Einsetzung eines Internet-Ausschusses im Deutschen Bundestag

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Einsetzung eines Internet-Ausschusses im Deutschen Bundestag und unterstützt die Einführung einer intuitiv verständlichen Kennzeichnung von Internetseiten.

13.02.2014

„Bei der Arbeit des Ausschusses muss es natürlich darum gehen, die Gesetzgebung an die Bedingungen unserer digitalen Gesellschaft anzupassen. Gleichzeitig fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine stärkere Berücksichtigung von Kinderinteressen bei der Gestaltung von Netzpolitik. Das beginnt beim Daten- und Verbraucherschutz. Dieser sollte spezifische Kinderinteressen und Kinderkompetenzen berücksichtigen, insbesondere bei Sozialen Netzwerkdiensten. Datenschutzbestimmungen müssen auf verschiedene Nutzergruppen hin angepasst werden, so dass kindliche Zielgruppen mit ihren spezifischen Kompetenzen Berücksichtigung erfahren“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Einsetzung (13.02.2014) des Ausschusses Digitale Agenda des Deutschen Bundestages.

„Kinder brauchen zudem sichere und ihren Interessen entsprechende Surfräume, ohne finanzielle Hürden oder ein Inhaltsangebot, das sie übermäßig mit Werbung konfrontiert. Zudem müssen Fragen des Urheberrechts so beantwortet werden, dass dabei pädagogische Arbeit mit Kindern zum Thema Internet nicht zusätzlich erschwert wird. Und auch die Gestaltung einer an den Bedürfnissen und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen ausgerichteten Jugendmedienschutzpolitik ist längst überfällig“ so Hofmann weiter.

Der Jugendmedienschutz steht mit dem Internet heute vor einer ganz neuen Herausforderung. Das massenhafte Onlineangebot, zunehmend erweitert durch nutzergenerierte Inhalte, verbreitet sich in internationalen Netzwerken. Diese entziehen sich der nationalen Gesetzgebung und verhindern oder erschweren bisherige Formen der Zugangsbeschränkung durch Jugendschutzgesetze. Altersfreigaben nutzen im Internet wenig. Daher gilt es, Jugendschutz pragmatisch an den aktuellen Stand der Technik und Produktions- bzw. Rezeptionszusammenhänge anzupassen, ohne die Bedürfnisse von Nutzern, Eltern und Kindern aus dem Blick zu verlieren. Einerseits muss die Verantwortung der Inhalteanbieter gestärkt werden, andererseits bedarf es standardisierter Zugangsregelungen von Nutzern zu altersbeschränkten Inhalten.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist zudem die Einführung einer intuitiv verständlichen Kennzeichnung von Internetseiten sinnvoll. Diese sollte sich nicht nur in einer Altersempfehlung erschöpfen, sondern auch Aufschluss über Gründe für diese Empfehlung bieten (Gewalthaltigkeit, sexuelle Darstellungen, menschenverachtende Sprache etc.). Es sollte Eltern und den jungen Internetnutzern möglich sein, sofort zu erkennen, ob ein Inhalt ihrem Alter aus Jugendschutzperspektive angemessenen ist. So ermöglichen wir Kindern und Jugendlichen die Entwicklung einer Urteilsfähigkeit, welche Inhalte ihren individuellen Bedürfnissen und Kompetenzen entsprechen. Empfehlungen sollten durch Seitenanbieter selbst vorzunehmen sowie durch nutzerautonome Jugendschutzprogramme auslesbar sein. Damit hätten Erziehungsberechtigte die Wahl, ob sie Kindern bestimmte Inhalte im Internet zugänglich machen oder nicht.

Redaktion: Uwe Kamp

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