Digitalisierung und Medien

Datenschutz leicht erklärt: Interaktive Checkliste für Anbieter von Kinderangeboten

Mit der Broschüre „Kinderseiten und DSGVO: Das geht gut!“ stehen ab sofort Hilfestellungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Anbieter von Onlineinhalten für Kinder zur Verfügung. In einer auch für Laien verständlichen Form werden die neuen Regelungen praxisnah erklärt und die Anbieter von Websites, Apps und anderer digitaler Angebote mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen unterstützt.

08.10.2018

Mit dem Titel „Kinderseiten und DSGVO: Das geht gut!“ (PDF, 847 KB) ist eine neue Publikation der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) erschienen. Sie richtet sich insbesondere an Anbieter von Onlineinhalten für Kinder wie Websites, Apps und andere digitale Angebote. In einer auch für Laien verständlichen Form werden die neuen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung praxisnah erklärt. Die Pflichten für Anbieter sind in einer Checkliste mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen aufgeführt. Die Handlungsanleitungen für die Umsetzung können an den eigenen Angeboten entlang der jeweils enthaltenen Inhalte und Funktionen analysiert und datenschutzgerecht überarbeitet werden. Die Handreichung bündelt auf diese Weise fundierte juristische Informationen in einem medienpädagogischen Kontext für die vielfältigen digitalen Kinderangebote in Deutschland.

Sensibilisierung der Anbieter für den Online-Datenschutz

Anbieter von Kinderonlineinhalten tragen maßgeblich zu positiven ersten Onlineerfahrungen von Kindern bei. Ziel der Broschüre ist daher auch die Sensibilisierung der Anbieter für den Online-Datenschutz. Dadurch wird die Aufmerksamkeit für dieses Thema auch bei deren Zielgruppen Kinder, Jugendliche sowie Eltern und pädagogische Fachkräfte erzeugt. Die Handreichung enthält außerdem umfangreiche Verweise auf weitere Informationen und Anlaufstellen zur Beratung sowie Positivbeispiele. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz bei Kinderangeboten stehen bei der FSM zur Verfügung.

Die Erstellung der Broschüre erfolgte in enger inhaltlicher Zusammenarbeit mit den Partnern fragFINN e.V., Hans-Bredow-Institut für Medienforschung und Seitenstark e.V.. Das Vorhaben wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Niedrigschwellige Informationsangebote über die DGSVO

Martin Drechsler, Geschäftsführer FSM e.V.: „Als FSM haben wir einen großen Bedarf für niedrigschwellige Informationsangebote über die DSGVO insbesondere bei Anbietern von Kinderonlineinhalten gesehen. Vor allem gemeinnützige oder öffentlich geförderte Initiativen sind auf frei zugängliche Informationsmaterialien und Hilfestellungen angewiesen. Unsere Broschüre setzt genau dort an.“

Anke Meinders, Geschäftsführerin fragFINN e.V.: „fragFINN engagiert sich seit jeher bundesweit für positive Kinderangebote, die Kindern unbedenkliche, sichere und vielfältige erste Onlineerfahrungen entlang ihrer Interessen ermöglichen. Damit geht viel Verantwortung einher, weshalb Anbieter von Kinderonlineinhalten auch abgeholt und in der datenschutzkonformen Umsetzung ihrer Angebote unterstützt werden müssen.“

Kindern unbedenkliche Onlineerfahrungen ermöglichen

Dr. Stephan Dreyer, Senior Researcher am Hans-Bredow-Institut: „Viele der Anbieter von Kinderangeboten im Netz sind überwältigt von der Komplexität der DSGVO und den weit verstreuten Informationen darüber. Die Broschüre kann praxisnah dabei helfen, das eigene Angebot datenschutzkonform zu gestalten und den Anbietern so auch die Sorgen vor möglichen Rechtsverstößen nehmen.“

Helga Kleinen, Vorstandsvorsitzende des Seitenstark e.V.: „Seit Januar 2016 gibt es auf wir-machen-kinderseiten.de, dem Unterstützungs- und Kommunikationsangebot von Seitenstark für KinderseitenbetreiberInnen, die Service-Reihe „Datenschutz auf Webseiten“ mit Hintergrundinformationen, Erklär- und Mustertexten zur freien Nutzung. Die Service-Reihe wurde im Frühjahr 2018 in Zusammenarbeit mit der auf digitale Medien spezialisierten Kanzlei iRights.law hinsichtlich der DSGVO aktualisiert. Wir freuen uns, dieses Angebot über die FSM-Broschüre weiter bekannt zu machen.“

Hintergrund

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) ist eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz – insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM. Weitere Informationen: www.fsm.de

Der fragFINN e.V. betreibt die Entwicklung und Pflege einer Whitelist an kindgeeigneten Internetangeboten und bietet mit der Kindersuchmaschine fragFINN.de, die ausschließlich diese geprüften Angebote findet, eine sichere Startrampe ins Internet für Kinder von 6 bis 12 Jahren. Damit engagiert sich der Verein für einen positiven Jugendmedienschutz sowie die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern. Der Verein wird von namhaften Unternehmen und Verbänden der Telekommunikations-, Internet- und Medienbranche finanziert und getragen. fragFINN startete 2007 und ist Teil der Initiative „Ein Netz für Kinder“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Kindersuchmachine fragFinn steht unter www.fragfinn.de zur Verfügung.

Das Hans-Bredow-Institut erforscht den Medienwandel und die damit verbundenen strukturellen Veränderungen öffentlicher Kommunikation. Medienübergreifend, interdisziplinär und unabhängig verbindet es Grundlagenwissenschaft und Transferforschung und schafft so problemrelevantes Wissen für Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Im Jahr 2019 wird das Institut voraussichtlich in die Leibniz-Gemeinschaft aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) am 13. April 2018 gefasst. Mehr unter  www.hans-bredow-institut.de.  

Quelle: Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. vom 08.10.2018

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