Erziehungshilfefachverbände

Brennglas Corona – DigitalPakt für die Kinder- und Jugendhilfe

Kindheit und Jugend finden in digitalisierten Lebenswelten statt. Digitale Räume und soziale Medien sind wesentlich in der Alltags- und Beziehungsgestaltung. Sie fordern Kinder und Jugendliche aber auch heraus: Sie erfahren darüber Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung, jedoch auch Ausgrenzung und Gewalt. Damit sind auch die Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor vielfältige pädagogische, ethische, technische und rechtliche Fragen gestellt.

08.06.2021

Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG), das zum 1. Mai 2021 in Kraft trat, betont die Relevanz dieser Fragen. In § 10a Abs. 4 JuSchG wird der Rechtsanspruch formuliert auf Förderung von Orientierung für Kinder, Jugendliche, personensorgeberechtigte Personen sowie pädagogische Fachkräfte bei der Mediennutzung und Medienerziehung; die Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.

Nicht nur (supra-)nationale Institutionen fordern Maßnahmen zur digitalen Teilhabe von Kindern vor dem Hintergrund der UN-KRK, sondern auch Selbstvertretungen junger Menschen weisen darauf hin, dass Digitalität kein Ad On gegenwärtiger Lebensrealität, sondern ein Grundrecht ist.

Junge Menschen, die in öffentlicher Verantwortung aufwachsen, brauchen eine deutlich verbesserte digitale Ausstattung, die nicht nur ihre fachliche Begleitung sicherstellt, sondern auch einen kinder- und jugendgerechten Rahmen für ihre gesellschaftliche Teilhabe schafft.

Das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche als ein Maßnahmenkatalog soll dabei helfen, Bildungsbenachteiligung junger Menschen abzubauen. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland im Grundsatz, dass die Bundesregierung sich der zentralen Themen Bildungsbenachteiligung, Digitalität (verstanden als eine kommunikative Handlungsform, die mit sozialen Veränderungen einhergeht) und Digitalisierung (verstanden als damit verbundene technische Umsetzungsprozesse) mit konkreten Stellungnahme der Erziehungshilfefachverbände Maßnahmen annimmt – sie müssen sich jedoch in den Hilfen zur Erziehung stärker niederschlagen. Damit die digitale Transformation und Einlösung der Grundrechte junger Menschen, die in öffentlicher Verantwortung aufwachsen, gelingen kann, braucht es einen DigitalPakt für Kinder- und Jugendhilfe.

Gemeinsam fordern die Erziehungshilfefachverbände mit diesem Papier:

  • die Grundrechte junger Menschen, in und mit digitalen Räumen sicherzustellen
  • die benötigten finanziellen Ressourcen für den Ausbau der notwendigen Infrastruktur sicherzustellen,
  • langfristige Fort- und Weiterbildungsmittel zur Qualifizierung von Fachkräften und jungen Menschen zur Verfügung zu stellen.

Wer nicht (digital) kommuniziert, nimmt nicht teil

Digitale Zugänge entscheiden maßgeblich darüber, wie sich junge Menschen Räume aneignen, in der Gesellschaft verorten und daran teilhaben können. Dies wird nicht nur in den Standortbestimmungen der letzten Kinder- und Jugendberichte deutlich, sondern spitzt sich auch in den Folgen der Corona-Pandemie sichtlich zu. Mit der Lücke zwischen digitaler Infrastruktur, technischer Ausstattung und kind- und jugendgerechter Begleitung wächst auch die soziale Benachteiligung junger Menschen und Familien. Auf der einen Seite bilden Einrichtungen der  Erziehungshilfe in diesem Zusammenhang unterschätzte Räume: sie bergen das Potenzial, soziale Benachteiligungen abzubauen und junge Menschen in ihrer politischen Bildung hin zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu stärken – ob digital oder analog. So haben ambulante sozialräumliche Hilfen zum Beispiel einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, um junge Menschen und Familien mit digitaler Infrastruktur zu unterstützen. Auf der anderen Seite wiegen gerade in den Einrichtungen der Erziehungshilfe die Folgen einer mangelnden digitalen Infrastruktur besonders schwer, werden junge Menschen doch dadurch gleich auf vielfache Weise strukturell benachteiligt. Die über 100.000 jungen Menschen in stationären Erziehungshilfeeinrichtungen gelten oftmals als Bildungsverlierer/-innen. Etwa die Hälfte der 15- bis 18-Jährigen besucht die Hauptschule und etwa ein Viertel eine Förderschule. Studien zu den Lebenslagen der jungen Menschen zeigen, dass ihre Familien einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Transfergeldbezügen aufweisen (51,7 % zu Hilfebeginn).

Die gesellschaftliche Herausforderung besteht darin, neue innovative Wege zu finden, um diesen jungen Menschen Teilhabe und Partizipation am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Stärkung von Partizipationsmöglichkeiten und Kinderrechten wird jedoch bislang im Kontext der Erziehungshilfen kaum mit neueren digitalen Entwicklungen in Verbindung gebracht, wenngleich die internationalen rechtlichen Konventionen dahingehend geöffnet und überarbeitet wurden.

Insbesondere in Wohngruppen (nach § 34 SGB VIII) haben digitale Medien eine besondere Bedeutung für junge Menschen, um Kontakte und Netzwerke außerhalb der Einrichtung aufrecht zu erhalten. Diese Bedeutung zeigt sich einmal mehr im Kontext der Corona-Pandemie: infolge von Wechselunterricht und geschlossenen Schulen steigen die psychischen Belastungen und Lerndefizite der jungen Menschen an, während der Kontakt zu Gleichaltrigen fehlt. Die Relevanz sozialer Lern- und Lebensorte wird damit  unterstrichen, wie auch die Befragung des Deutschen Jugendinstituts verdeutlicht. Als ein solcher Lern- und Lebensort fehlt es in den stationären Erziehungshilfen jedoch vielerorts an den Voraussetzungen, um eine digitale Mediennutzung für alle jungen Menschen zu ermöglichen.

Es gilt die digitalen Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen auszubauen und die dafür benötigte Infrastruktur und Ressourcen (personelle, technische, konzeptionelle und fiskalische) in der Kinder- und Jugendhilfe bereitzustellen. Junge Menschen müssen an der digitalen Jugendkultur und sozialen Medien teilhaben können. Um die digitale Spaltung reduzieren und die fachliche Qualität einer leistungsstarken und zukunftsfähigen Kinder- und Jugendhilfe sicherstellen zu können, braucht es eine eigenständige Digitalstrategie. Diese Notwendigkeit wird von der Jugend- und Familienministerkonferenz durch die Einrichtung einer Bund-Länder-AG zur Entwicklung von Strategien zu den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe unterstrichen. Wichtige Handlungsfelder sind dabei nicht nur die Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen, sondern auch die Veränderung der Arbeitsbedingungen, die Qualifizierung der Fachkräfte und die technische Ausstattung.

In der Praxis finden sich bereits erste positive Ansätze, an die hier angeschlossen werden kann. So etwa partizipative und interdisziplinäre Verbundprojekte wie Gelingende Digitalisierung in Heimen und Internaten oder Inklusive Entwicklung von Methoden und Technologien für Hilfen zur Alltagsbewältigung in der Behinderten- und Erziehungshilfe. In der Dachstiftung Diakonie arbeiten junge Menschen zusammen mit Mitarbeitenden an einem Medienkonzept zu mehr Sicherheit und Handlungsfähigkeit in digitalen Räumen. All diese Ansätze machen deutlich, dass eine eigenständige Digitalstrategie in der Kinder- und Jugendhilfe nur unter Einbezug der jungen Menschen gelingen kann. Die Entwicklung von fachlichen Standards und adäquater Ausstattung muss an den Relevanzen und Rechten der jungen Menschen selbst ansetzen – an ihren Beteiligungs-, Förder- und Schutzrechten (Aufklärung, Medienbildung, Cybermobbing u. v. m.). Diese Rechte müssen durch niedrigschwellige Zugänge für alle jungen Menschen und Familien sichergestellt werden, wie auch das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz betont. Mit der Beschlussfassung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vom 07. Mai 2021 weitet sich die Adressat/-innengruppe der Kinder- und Jugendhilfe auf alle Kinder und Jugendlichen aus. Das heißt, die besonderen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen hinsichtlich ihrer Mediennutzung müssen bei allen zukünftigen Vorhaben Berücksichtigung finden. Nicht zuletzt mit Blick auf die gesetzlich verankerten Ombudsstellen spielt die digitale Erreichbarkeit eine zunehmend bedeutende Rolle.

Forderungen an die Bundes- und Länderpolitik

Für die flächendeckende Schaffung digitaler Zugänge für alle Kinder und Jugendlichen in den Erziehungshilfen reicht die Förderung einzelner medienpädagogischer Projekte keineswegs aus. In den Digitalstrategien von Bund, Ländern und Kommunen werden die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe allerdings nicht systematisch berücksichtigt.

Die Erziehungshilfefachverbände bestärken daher die dringende Notwendigkeit, einen DigitalPakt für Kinder- und Jugendhilfe zwischen Bund und Ländern einzurichten, der die Anforderungen von Digitalität und Digitalisierung in den Erziehungshilfen systematisch in den Mittelpunkt stellt.

Ein DigitalPakt für Kinder- und Jugendhilfe muss:

  • ausreichend finanzielle Ressourcen für eine differenzierte Digitalstrategie und zur Weiterentwicklung digitaler Hilfeangebote mit jungen Menschen bereitstellen,
  • die Grundrechte junger Menschen zum Ausgangspunkt haben,
  • bedingungslos barrierefreie digitale Zugänge gestalten,
  • an den Perspektiven und Bedarfen junger Menschen ansetzen und gemeinsam mit ihnen gestaltet werden,
  • die Beteiligung junger Menschen an den gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen unterstützen,
  • die Bildungsorte Schule und Kinder- und Jugendhilfe zusammenführen,
  • unbürokratische Zugänge zu Fördermitteln und Endgeräten ermöglichen,
  • die Leerstellen in der digitalen Infrastruktur ländlicher Räume füllen,
  • eine hinreichende und beständige technische Ausstattung der Erziehungshilfeeinrichtungen sicherstellen,
  • langfristige Fort- und Weiterbildungsmittel zur Qualifizierung von Fachkräften und jungen Menschen zur Verfügung stellen,
  • kommunale System- und Softwarelösungen zwischen öffentlichen und freien Trägern forcieren,
  • die Relevanz der Digitalisierung für die fachpolitische Verantwortung der Erziehungshilfen (an)erkennen.

Herausforderungen für die Praxis der Hilfen zur Erziehung

Kinder und Jugendliche in den Hilfen zur Erziehung benötigen Zugänge und Unterstützung

Die Erziehungshilfefachverbände sehen großen Handlungsbedarf in Bezug auf eine digitale Ausstattung der Erziehungshilfeeinrichtungen sowie in weiten Feldern der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser wird auch von den jungen Menschen selbst formuliert. So legte etwa der Landesbeirat Bayern dies bereits zu Beginn der Corona-Pandemie anschaulich in einem Forderungspapier #ohne WLAN geht es nicht! dar (20.05.2020). Gerade in der Corona-Pandemie habe sich gezeigt, wie problematisch es sei, dass es immer noch in vielen Einrichtungen keine angemessenen Zugänge zur digitalen Welt gibt. Selbstvertretungen wie der Landesheimrat und auch der Kinder- und Jugendhilfe Landesrat Brandenburg fordern deshalb, dass allen jungen Menschen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe digitale Teilhabe ermöglicht wird.

Die Ermöglichung der Nutzung digitaler Medien ist ein Kinderrecht und daher unbedingt zu gewährleisten. Die Erziehungshilfen/Kinder- und Jugendhilfen müssen die hohe Alltagsrelevanz digitaler Medien sowohl bei der Smartphone- als auch der PC-Nutzung berücksichtigen und die Kinder, Jugendlichen und Eltern bei den vielfältigen Nutzungsoptionen unterstützen. Dies gilt für ambulante ebenso wie stationäre Settings. Die Möglichkeiten von Teilhabe und die Chancen, etwa im Kontext von Partizipation oder bei digitaler Beratung, müssen gewährleistet sein.

Die Erziehungshilfefachverbände fordern:

  • Kindern/Jugendlichen sind eigene (Entwicklungs-)Räume zuzugestehen, zugleich gilt es digitale Medien als Sozialisationsinstanz anzuerkennen und die erweiterten Risikolagen im Blick zu behalten.
  • Für alle Kinder und Jugendlichen gilt es Barrierefreiheit herzustellen, u. a. indem an die individuellen Teilhabevoraussetzungen im Hinblick auf Sprache und Leistungsvermögen angesetzt wird.
  • Für junge Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung können digitale Medien eine ganz besondere Relevanz entfalten, um in gesellschaftlichen Kontexten mitagieren zu können und Freundschaften zu schließen. Besondere Unterstützungsbedarfe sind zu berücksichtigen.
  • Wissen, Erfahrungen und Kompetenzen der jungen Menschen im Umgang mit digitalen Medien sollen durch die Fachkräfte anerkannt werden und in die (Lern)Prozesse einfließen.
  • Modelle von Medienscouts/Peer-to-peer-Ansätze sollten noch mehr als bisher etabliert werden.
  • Digitale Beratungsangebote für junge Menschen und ihre Eltern (Online-Beratung; Chatgruppen; Internetrecherchen) sollen als Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten zu Hilfen genutzt werden.

Ein DigitalPakt für Kinder- und Jugendhilfe erfordert neben entsprechender Ausstattung mit Hardware eine Qualifizierungsoffensive für Mitarbeiter/-innen.

Ein DigitalPakt für Kinder- und Jugendhilfe, der allein die dringend benötigte flächendeckende Ausstattung mit digitalen Endgeräten und eine Anbindung an eine gut ausgebaute Infrastruktur vorsieht, ist aus der Sicht der Erziehungshilfefachverbände nicht hinlänglich. Es bedarf vor allem unbürokratischer Zugangswege zu Fördermitteln und Endgeräten sowie einer begleitenden pädagogischen Offensive. Hier sind einerseits die notwendigen Rahmenbedingungen und finanziellen Mittel bereitzustellen, zugleich sind andererseits die Akteure in den erzieherischen Hilfen gefordert, für fachliche Kompetenzen Sorge zu tragen.

Fortdauernde Qualifizierungen und Fortbildungen sind unerlässlich

Um eine fachlich-positiv-kritische Haltung entwickeln und die Herausforderungen, die mit den digitalen Welten verbunden sin, adäquat angehen zu können, sind für die Erziehungshilfefachverbände folgende Aspekte grundlegend:

  • In pädagogischen Ausbildungen und Studienrichtungen ist eine stärkere Verankerung medienpädagogischer Inhalte geboten, eine enge Verknüpfung zur Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sollte hergestellt werden.
  • Es ist zu gewährleisten, dass ausgebildete Fachkräfte in ihren Berufsfeldern eine fortlaufende Qualifizierung erhalten und dafür entsprechende zeitliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Digitalität ist grundlegend und erfordert daher eine kontinuierliche Befassung mit dem Thema. Ein projektartiges oder kurzzeitiges Augenmerk wird den Herausforderungen und der digitalen Transformation des Alltags nicht gerecht.
  • Fachkräfte, insbesondere in ambulanten oder teilstationären Settings, benötigen spezifische Kenntnisse, um auch die Eltern kompetent beraten zu können.
  • Mit Blick auf die Elternarbeit sollen Träger der Kinder- und Jugendhilfe stärker auf die z.T. kostenlosen Angebote vieler Bundesländer (Eltern-Medien-Trainer/-innen, Eltern-MedienLots*innen, Elterntalkangebote) zurückgreifen.
  • Als Einrichtung gilt es, einen Prozess anzustoßen, in dem sich die gesamte Einrichtung mit medienpädagogischen Fragestellungen auseinandersetzt und gemeinsam mit den Kindern/Jugendlichen, den Mitarbeiter*innen und der Leitungsebene in einem intensiven, fortlaufenden Prozess Handlungskonzepte, Rechte der jungen Menschen, Regelungen und Verhaltenscodexe diskutiert, fixiert und umsetzt.

Auf vorhandene Kompetenzen zurückgreifen – neue Kompetenzen aufbauen – digitale Vernetzung anstreben

Die Erziehungshilfefachverbände sehen in den Einrichtungen der erzieherischen Hilfen sowie in anderen Kontexten der Kinder- und Jugendhilfe punktuelle Bemühungen, die Einrichtungen adäquat auszustatten, fachliche Kompetenzen aufzubauen und medienpädagogische Konzepte zu entwickeln bzw. umzusetzen. Insbesondere größere Einrichtungen sind oft bereits vorangeschritten in ihren medienpädagogischen Konzepten. Zugleich muss konstatiert werden, dass längst noch nicht alle Einrichtungen gut aufgestellt sind.

Dem gegenüber erklären junge Menschen, die in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufwachsen, dass der Zugang zu  Endgeräten, WLAN und die pädagogischen Konzepte zum Teil unzureichend sind. Alain Lukianoff, Vorsitzender des Landesheimrat Hessen, berichtet, dass Jugendliche u.a. ihre mobilen Daten für das Homeschooling verwenden, oder ihr Taschengeld über Monate für ein Handy sparen müssen. Es gilt daher, die Herausforderungen anzugehen, den fachlichen Austausch (noch mehr als bisher) zu suchen und Good-Practice Beispiele als Anregungen für das eigene Handeln zu nehmen.

  • Aus Sicht der Erziehungshilfefachverbände ist es sinnvoll, in jeder größeren Einrichtung Zuständige für Medienfragen zu etablieren und Multiplikator/-innen zu schulen. Die Medienbeauftragten sollten von anderen Aufgaben (weitgehend) freigestellt sein. Sie sind besonders zu qualifizieren, sowohl für den technischen Support als auch für fachlich-pädagogische Anliegen oder grundlegende rechtliche Fragestellungen.
  • Es braucht wiederkehrende Workshops zur Digitalstrategie in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Fachkräften, jungen Menschen sowie Eltern
  • Fortbildungskonzepte sind an die spezifische Situation im Kontext erzieherischer Hilfen ggfs. anzupassen. Kooperationen mit Hochschulen und Landesmedienanstalten und anderen Akteur/-innen sind einzugehen. Gute Modelle mit spezieller Ausrichtung auf Einrichtungen der Erziehungshilfe oder ambulante Settings sind als Support sinnvoll und notwendig. Dafür müssen entsprechende Strukturen dauerhaft vorhanden sein.
  • Für die pädagogische Praxis sind hilfreiche Materialien zu entwickeln bzw. für die erzieherischen Hilfen zu adaptieren. Gute Ansätze sind bereits vorhanden.

Ermöglichung digitalisierter Arbeits- und Kommunikationsprozesse

Zu einem DigitalPakt gehört auch der Blick auf die Ermöglichung digitalisierter Arbeits- und Kooperationsprozesse. Es gilt etwaige Vorteile zu sehen, wie etwa die Minimierung des Verwaltungsaufwandes, Kostenreduzierung, vereinfachte Statistiken, Checklisten, Cloudnutzungsoptionen, Online- und Messengerkommunikation mit Klient/-innen sowie untereinander, digitale Personalrekrutierungsstrategien etc.. Aber auch Problembereiche müssen im Blick behalten werden. Zum Beispiel Datenschutzfragen oder fachlich kritische Aspekte, etwa bei Fragen zu Dokumentation, technisierten Verfahrensabläufen im Kinderschutz, wo die Gefahr besteht, dass pädagogische Prozesse vernachlässigt werden.

Die Erziehungshilfefachverbände sehen folgenden Handlungsbedarf:

  • Digitale Ausstattungen und datenschutzgesicherte Zugänge sind für die Vernetzung mit den Jugendämtern zunehmend von größerer Bedeutung. Gerade Jugendämter haben oft einen erheblichen Aufholbedarf in Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten digitaler Kommunikation. Eine vom BMFSFJ angekündigte Initiative zur Digitalisierung der Jugendämter wird daher von den Erziehungshilfefachverbänden begrüßt.
  • Fortbildungen zur digitalen Transformation in der Sozialen Arbeit.
  • Auch für Fortbildungen, wie Konferenzen und (hybride) Veranstaltungen wird in Einrichtungen wie Jugendämtern eine entsprechende Ausstattung benötigt.
  • Es braucht zielführende Formate der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
  • Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe und den Selbstvertretungen junger Menschen, um sich gemeinsam mit Fragen der digitalen Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe auseinanderzusetzen.

Fazit: Es ist keine Frage des ob, sondern eine Frage des wie!

Kinder und Jugendliche, die in öffentlicher Verantwortung aufwachsen, haben genauso wie andere Kinder und Jugendliche digitale Grundrechte. Die Kinder- und Jugendhilfe muss die Grundrechte der jungen Menschen einlösen.

Die Corona-Pandemie zeigt sehr deutlich, dass in den Einrichtungen der Erziehungshilfe und anderen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe vielfach große Anbindungs-, und Ausstattungsrückstände bestehen. Dies gilt auch für die Jugendämter. Daher sind Jugendämter bei einer Digitalstrategie der Kinderund Jugendhilfe unbedingt mit zu berücksichtigen.

Eine adäquate Ausstattung mit Hardware erfordert die Bereitstellung finanzieller Mittel – nicht einmalig, sondern fortlaufend. Dies gilt es auch in den Entgeltverhandlungen zu berücksichtigen. Die Hardware ist dringend notwendig, aber nicht hinreichend. Die Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe/den erzieherischen Hilfen sind gefordert, sich verstärkt medienpädagogischen Fragestellungen zuzuwenden und Fragen der digitalen Transformation in der sozialpädagogischen Arbeit zu reflektieren. Es gibt noch vielfältige Klärungs- und Handlungsbedarfe.

Es steht fest: eine eigenständige Digitalstrategie birgt das Potenzial, den fachlichen Herausforderungen gesellschaftspolitischer Megatrends gerecht werden und Synergieeffekte nutzbar machen zu können. So lässt sich durch digitale Angebotsstrukturen sowohl die Demokratiebildung und soziale Teilhabe junger Menschen fördern als auch der Desinformation und Benachteiligung entgegenwirken. Die hohe Medienaffinität von Kindern und Jugendlichen legt außerdem nahe, dass der Einbezug moderner Medien auch für Partizipationskonzepte besondere Chancen verspricht. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Präventionsarbeit mit jungen Menschen und die sexualpädagogischen Konzepte deutlich auf den Einbezug der digitalen Medien angewiesen sind. So stellt die notwendige Digitalstrategie nicht zuletzt eine zentrale Weiche, um die Rechte junger Menschen auf Beteiligung, Förderung, Schutz und Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe flächendeckend umsetzen zu können. Die jungen Menschen sind Expert/-innen ihres eigenen Lebens, die sich in vielen Kommunen und Bundesländern in (über-)regionalen Selbstorganisationen zusammengeschlossen haben. Ihre Expertise muss in den Beratungen zu und in die Umsetzung der Digitalisierungsprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe Eingang finden. Von digitalen Zugängen hängen letztlich Gegenwart und Zukunft junger Menschen und zugleich unsere gesellschaftlichen Pfeiler sozialer Gerechtigkeit ab.

Erfreulich ist, dass die Konferenz der Jugend- und Familienministerinnen und -minister die Entwicklung von Strategien zu den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe fordert. Die Erziehungshilfefachverbände bedauern aber, dass bis heute leider wenig erkennbare Konsequenzen daraus erfolgt sind und fordern daher mit Nachdruck einen DigitalPakt für Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. vom 08.06.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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