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Bremer Agenda für Opferschutz – Hate Speech – nachhaltigere Produkte

Neben der Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung, standen das Thema Hate Speech und eine Initiative, mit der mehr Nachhaltigkeit von Konsumprodukten erreicht werden soll, im Mittelpunkt der Bremer Agenda auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin am 6. und 7. November 2019.

13.11.2019

Gebaut für den Schrott? Hersteller sollen zu mehr Nachhaltigkeit verpflichtet werden

„Geplante Obsoleszenz“ – mit dem Begriff können die wenigsten etwas anfangen. Was sich dahinter verbirgt, haben allerdings viele bereits erlebt: Kaum ist die Garantie des eigentlich noch neuen Laptops oder der Waschmaschine abgelaufen, gibt das Gerät den Geist auf. Pech für die Verbraucherinnen und Verbraucher, möchte man meinen. Tatsächlich aber steckt dahinter nicht selten eine bewusste Strategie der Hersteller. Und als ob das künstliche Niedrighalten der Haltbarkeit der Produkte nicht genügen würde, wird darüber hinaus eine Reparatur – ähnlich geplant – verunmöglicht: Akkus, die sich nicht austauschen lassen, Gehäuse, die so verklebt sind, dass ein Öffnen das Gerät endgültig zerstört oder Reparaturkosten, die selbst wenn nur ein Kleinteil defekt ist, so hoch sind, dass sich das Ganze nicht mehr lohnt.

„Gebaut, um nach Ablauf der Garantie als Elektroschrott zu enden – dieses Prinzip mancher Hersteller ist nicht nur gegenüber den Kundinnen und Kunden ein Unding, sondern hat auch mit Blick auf den Umweltschutz erhebliche Auswirkungen. Bremen wird sich daher auf der Konferenz dafür einsetzen, auch zivilrechtliche Steuerungsmöglichkeiten hin zu einem nachhaltigeren Konsum zu nutzen. Dazu sollen insbesondere im Rahmen der Umsetzung der EU-Warenhandelsrichtlinie alle nationalen Spielräume so genutzt werden nutzen, dass die Langlebigkeit von Produkten gefördert und vorzeitiger Verschleiß reduziert wird. Ein Schritt in diese Richtung, die Beweislastumkehr für die Mangelfreiheit von Produkten auf zwei Jahre auszudehnen, wie es in einigen anderen EU-Ländern bereits der Fall ist“, erklärt dazu die Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling.

Außerdem soll das Bundesministerium der Justiz ergänzende Maßnahmen zu bereits bestehenden Regelungen wie der EU-Ökodesign-Richtlinie prüfen, um die Reparaturfähigkeit von Produkten zu fördern. Unterstützung erhält Claudia Schilling bei diesem Thema auch durch ihre Bremer Kollegin Claudia Bernhard: „Aus Verbraucherschutzsicht ist es längst überfällig, dass wir der Strategie mancher Hersteller etwas entgegensetzen – es darf nicht sein, dass sozusagen Sollbruchstellen in Produkte eingebaut werden, um möglichst schnell die Geräte der nächsten Generation verkaufen zu können. Ich freue mich sehr, dass Bremen dieses Thema nun auch auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in den Vordergrund stellt,“ betont die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard.

Hate Speech, Drohungen, Ankündigungen von Straftaten: Betreiber sozialer Netzwerke deutlicher in die Pflicht nehmen

Hassbotschaften, Drohungen, wüsteste Beschimpfungen: Die Sozialen Netzwerke werden immer häufiger genutzt, um menschenverachtende Einstellungen bis hin zur Ankündigung von Straftaten zu verbreiten. Dort rekrutieren die „Hater“ ihre Unterstützer, verbreiten ihre antidemokratische, menschenfeindliche Propaganda. „Wir müssen feststellen, dass die Betreiber der Plattformen nach wie vor nicht aktiv genug dagegen vorgehen und Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden, trotz der bestehenden Regularien des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, schlicht nicht nachkommen. Es ist nicht hinzunehmen, dass sich globale Internet-Konzerne hinter ihren Firmensitzen und Servern im Ausland verstecken und die Justiz auf Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden verweisen. Dabei müsste es in ihrem eigenen Interesse sein, dass ihre Plattformen nicht als Verbreitungsinstrument für die Ankündigung von Straftaten und Menschenfeindlichkeit genutzt werden“, betont die Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling.

Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Minister wird sich Bremen daher für striktere Regelungen stark machen: „Wir wollen Plattformen wie Facebook oder Twitter verpflichten, schwerwiegende Straftaten, wie etwa Aufrufe zu Mord oder Volksverhetzung nicht nur zu löschen, sondern den Ermittlungsbehörden anzuzeigen.“ Darüber hinaus soll auf Bundesebene die Einrichtung einer Online-Beratungsstelle für Opfer von Hasskriminalität im Internet geprüft werden: „Auch hier kommen die Betreiber sozialer Netzwerke ihrer Verpflichtung zur Einrichtung eines effektiven Beschwerdeverfahrens bislang nur unzureichend nach – und auch das ist nicht akzeptabel“, so Schilling. Darüber hinaus sollen strafbare Hass-Postings künftig einfacher als bisher gelöscht werden können. Schilling: „Wir müssen zu einer erweiterten Löschpflicht kommen, so dass nicht nur konkret gemeldete rechtswidrige Posts, sondern auch wort- oder sinngleiche Kommentare aus den Netzwerken verschwinden.“

Psychosoziale Prozessbegleitung: Ausweitung auch auf Angehörige

Seit Anfang 2017 ist die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahrensrecht verankert: Besonders belasteten Opfern bestimmter schwerer Straftaten wird seither ein Opferunterstützungsdienst zur emotionalen und psychologischen Unterstützung im Strafverfahren zur Seite gestellt. „Die psychosoziale Prozessbegleitung ist heute ein wesentliches Instrument zur Stärkung des Opferschutzes bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten. Die Erfahrungen zeigen, dass das Angebot für viele Opfer in der zusätzlich belastenden Situation des Strafverfahrens eine echte Hilfe und Unterstützung ist“, so die Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling.

Auf der Konferenz der Justizministerinnen und -minister will Bremen sich nun für eine Ausweitung der bestehenden Regelungen stark machen und die entsprechende Initiative unterstützen. Schilling: „Wir wollen erreichen, dass neben den direkt betroffenen Opfern künftig, insbesondere bei Tötungsdelikten, auch Angehörige ein klares Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Auch für sie ist das Strafverfahren oft zusätzlich belastend – deswegen haben auch sie jede Unterstützung verdient“, betont Schilling.

Quelle: Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen vom 04.11.2019

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