Kinder- und Jugendschutz

Anhörung zum neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Die Bundesländer haben am 7. Dezember 2009 einen Änderungsentwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vorgelegt.

25.01.2010

 Zum neuen Vertragsentwurf findet am 27. Januar 2010 in Mainz eine mündliche Anhörung statt. Sollte der Entwurf des Staatsvertrages in der vorliegenden Form gebilligt werden, könnten die Folgen erheblich weitreichender sein, als der von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vorgelegte Entwurf von Internetsperren gegen Kinderpornografie, der von der jetzigen Koalition vorübergehend auf Eis gelegt wurde.

Gegen Internetsperren hat sich in der Vergangenheit u.a. der "Arbeitskreis Zensur" engagiert, ein Bündnis von Organisationen aus der Bürgerrechtsbewegung, Opfern sexuellen Missbrauchs, Beratungsstellen, Internet-Spezialisten, Unternehmern und Politikern. Der Arbeitskreis hat eine Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vorgelegt, die wir hier zur Diskussion stellen.

 

Zensur im Namen des Jugendschutzes: Stellungnahme zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Am kommenden Mittwoch findet in der Staatskanzlei in Mainz eine nichtöffentliche Anhörung zum aktuellen Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (PDF) statt. 

Dazu haben wir beim AK Zensur eine Stellungnahme (PDF) verfasst, die den Entwurf in den meisten Punkten kritisiert. 

Der aktuelle Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthält eine ganze Reihe abzulehnender Vorschriften: 

     
  • Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich. 
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  • Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat. 
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  • Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen. 
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  • Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre. 
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  • Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen: 
    - Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt. 
    - Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre) 
    - Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet. 

Kurz-Zusammenfassung unserer Stellungnahme 

     
  • Eine Verantwortlichkeit und Sperr-Verpflichtung der Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider) für in- oder ausländische Inhalte lehnen wir ab. 
    Eine solche Regelung wäre eine Verletzung europäischen und nationalen Rechts und würde zu erheblichen Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit führen. Darüber hinaus wäre auch der eCommerce in Deutschland im internationalen Wettbewerb massiv beeinträchtigt, wenn Access-Provider aus Haftungsgründen zu einer inhaltlichen Kontrolle der von ihnen transportierten Inhalte gezwungen wären. 
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  • Eine Ausweitung der Prüf- und Lösch-Pflichten für Inhalte Dritter, beispielsweise für Kommentare in Blogs und Diskussionsforen bzw. sog. „User Generated Content“, lehnen wir ab. 
    Eine solche unverhältnismäßige Ausweitung von Kontrollpflichten führt dazu, dass derartige Angebote in Deutschland nicht oder nur noch extrem eingeschränkt verfügbar wären. Denn Anbieter würden gänzlich unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt. Hierdurch wäre nicht nur die Entwicklung innovativer Web-2.0-Angebote, sondern auch der wirtschaftliche Standort Deutschland massiv gefährdet. Derartige Prüfungspflichten schränken zudem die Meinungs- und Rezipientenfreiheit (Artikel 5 GG) erheblich ein. 
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  • Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung („Labeling“) von Inhalten im Internet lehnen wir ab. 
    Sie ist logistisch und technisch undurchführbar und weltweit nicht sinnvoll durchsetzbar. Zudem ist eine solche Kennzeichnung in vielen Fällen auch willkürlich, da es kaum greifbare und objektive Kriterien zur Einstufung einer Seite, gerade im Altersbereich zwischen 3 und 16 Jahren, gibt. 
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  • Eine Einführung bzw. Ausweitung von generellen „Sendezeitbegrenzungen“ im Internet lehnen wir ab. 
    Sendezeitbegrenzungen sind in Broadcast-Medien durchaus sinnvoll. Diese werden aber der Natur eines internationalen Kommunikations- und Abruf-Mediums nicht gerecht. Zudem würde die Einführung einer „Sendezeit“ für das deutsche Internet nur bereits bestehende Ansätze verstärken, nicht jugendfreie Inhalte in das für den deutschen Gesetzgeber nicht kontrollierbare Ausland zu verlagern, so dass überhaupt kein Schutzniveau mehr vorhanden ist. 
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  • Dem Entwurf mangelt es an ausreichender Normenklarheit. Er ist insgesamt nicht eindeutig, zu unbestimmt und überaus interpretationsfähig. 
    Der Gesetzgeber muss für die wesentlichen Punkte seines Anliegens von Verfassungs wegen klare und eindeutige Regeln schaffen und nicht solche, die durch andere Institutionen nachträglich interpretiert werden müssen und einen viefältigen Spielraum zur Auslegung bieten. 

Der AK Zensur lehnt den Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E) in der vorliegenden Form ab, weil er die Meinungs- und Rezipientenfreiheit der Bevölkerung übermäßig einschränkt, die Entwicklung von modernen Internet-Anwendungen behindert, die wirtschaftliche und soziale Weiterentwicklung des Internets hemmt und gleichzeitig kein höheres Jugendschutzniveau bietet. 

Im Bereich der Pornographie dient er nicht dem Schutz von Jugendlichen, sondern dient der Marktabschottung der inländischen Porno-Industrie vor ausländischer Konkurrenz. Der Beifall der deutschen Porno-Produzenten ist ihm daher sicher. 

In anderen Bereichen dient der JMStV-E der Durchsetzung moralischer und sittlicher Vorstellungen unter dem Deckmantel des Jugendschutzes, da auch Erwachsenen der Zugriff auf und die Diskussion über Inhalte deutlich erschwert wird, die potentiell „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“. 

Unserer Ansicht nach widerspricht der vorliegende Entwurf in zentralen Punkten Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes. 
Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, einem Unternehmen wie der jugendschutz.net GmbH neue Geschäftsfelder zu erschließen. Aber eben diesen Eindruck kann man bei der Lektüre des Entwurfs zur Novellierung des Jugendmedien-Staatsvertrags bekommen: Die Ausweitung der Arbeit für die nächsten Jahre wäre gesichert. 
Weitere Stellungnahmen gibt es u.a. von 1&1 und eco

>> Die Stellungnahme im Volltext: 
jmstv-stellungnahme-ak-zensur-januar-2010.pdf (PDF, 233 KB, 11 Seiten) 

>> Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.

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