Digitalisierung und Medien

Alles geklärt? – mabb-Broschüre zum Thema Medienproduktion und Recht aktualisiert

Welche rechtlichen Voraussetzungen in der Medienproduktion zu beachten sind, erklärt eine aktuelle Broschüre der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Kurzbeschreibungen der entsprechenden Gesetze – von Urheber- bis Markenrecht – führen nicht-professionelle Medienschaffende in die Thematik ein. Experten geben Auskunft über rechtliche Fragen aus ihrer beruflichen Praxis. Tipps, Links und Checklisten zeigen konkrete Handlungsoptionen.

31.07.2017

„Oft bewegen sich Nachwuchsmedienmacher, Medienkompetenzprojekte und Hobby-Produzentinnen und -Produzenten im rechtlichen Graubereich, weil sie nicht wissen, welche Rechtszusammenhänge beachtet werden müssen“, so mabb-Direktorin Dr. Anja Zimmer. „Unsere Broschüre sensibilisiert für das Thema und zeigt Handlungsspielräume auf.“

Broschüre um aktuelle Rechtsprechung und neue Handlungsoptionen ergänzt

Die aktuelle mabb-Broschüre „Alles geklärt? Medienproduktion & Recht“ ist eine vollständige Überarbeitung der Erstauflage aus dem Jahr 2010. Bei der Überarbeitung sind Nutzungsszenarien und Fragestellungen eingeflossen, die sich der mabb im Rahmen verschiedener Medienkompetenzprojekte und in der Zusammenarbeit mit Produzentinnen und Produzenten bei ALEX Berlin in den letzten Jahren gezeigt haben. Aktuelle Rechtsprechung wurde in der Neuauflage ebenso berücksichtigt wie neuere rechtliche Handlungsoptionen, etwa durch Creative-Commons-Lizenzen.

Kostenlos bestellen oder downloaden

Interessierte können die Broschüre „Alles geklärt? Medienproduktion & Recht“ kostenfrei bei der <link http: mabb.de uber-die-mabb kontakt.html external-link-new-window der mabb mit>mabb bestellen. Außerdem steht die <link http: mabb.de files content document foerderung materialien mabb_booklet_alles_geklaert_webversion2017.pdf external-link-new-window als>Broschüre als Download (PDF, 3,6 MB) auf der Internetseite der Medienanstalt zur Verfügung.

Quelle: Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) vom 25.07.2017

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