Demokratie

NRW fördert interreligiöse Workshops für junge Menschen gegen Antisemitismus

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich entschieden für ein tolerantes Miteinander und gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Das Integrationsministerium unterstützt dazu das Projekt „Vielfalt zum Anfassen: Schüler/-innen gegen Antisemitismus“, das das interkulturelle und interreligiöse Verständnis von jungen Menschen verbessern soll.

17.07.2018

Die nordrhein-westfälische Integrationsstaatssekretärin Serap Güler erklärte: „Die Landesregierung unterstützt JuMu bei diesem zentralen Projekt. Es ist wichtig, dass sich Menschen beider Religionen gemeinsam diesem Anliegen widmen. Antisemitismus hat in unserem Land keinen Platz. Wir stellen uns entschieden gegen jene, die Menschen aufgrund ihrer Religion diskriminieren. Auch bei Straftaten greift die Landesregierung konsequent durch.“ Die Staatssekretärin übergab den Zuwendungsbescheid in Höhe von 160.000 bis 2019 an die JuMu Deutschland gGmbH in Düsseldorf.

Das Projekt „Vielfalt zum Anfassen“ richtet sich an Jugendliche, die von den bisherigen Maßnahmen gegen Antisemitismus nicht oder nur unzureichend erreicht werden. Dazu zählen vor allem Menschen, die nicht in Deutschland zur Schule gegangen sind und keinen Schulunterricht über den Holocaust hatten. Darüber hinaus werden mit dem Projekt Sozialräume in den Blick genommen, in denen es besonders starke Ausprägungen von Antisemitismus gibt.

In rund 30 Workshops werden Jugendliche in ganz Nordrhein-Westfalen für das Thema sensibilisiert. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern, Schulen und Berufskollegs sollen sich Muslime und Juden persönlich kennenlernen, so dass das interkulturelle und interreligiöse Verständnis verbessert wird.

In diesem Jahr finden die Workshops in Bielefeld, Bochum Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Hamm, Mönchengladbach, Leverkusen und Oberhausen statt. Für 2019 sind Workshops in Bonn, Bottrop, Gütersloh, Hagen, Münster, Rheine, Siegen und Wuppertal geplant.

Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.07.2018

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