Demokratie

Neutralitätsgebot und politische Bildung – Kritische Behandlung rassistischer und rechtsextremer Positionen von Parteien geboten

Welche Bedeutung kommt den Menschenrechten und dem staatlichen Neutralitätsgebot, insbesondere dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb zu, wenn Lehrkräfte im Schulunterricht oder Akteure der außerschulischen politischen Bildung rassistische oder rechtsextreme Positionen einer Partei thematisieren? Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Publikation zu dieser Fragestellung veröffentlicht, die sich an Entscheidungsträger/-innen in Ministerien und Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene richtet. Verdeutlicht wird hierbei, dass die Grund- und Menschenrechte einen zentralen rechtlichen Maßstab für die schulische und außerschulische Bildung bilden.

06.08.2019

„Rassismus und Rechtsextremismus kritisch zu thematisieren, ist ein wichtiger Bestandteil des staatlichen Bildungsauftrags und menschenrechtlich geboten“, erklärte das Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung der Publikation „Das Neutralitätsgebot in der Bildung“ am 5. August. Dies gelte auch für rassistische und rechtsextreme Positionen von Parteien.

Das Neutralitätsgebot in der Bildung

Entscheidend sei, dass die Positionen der Parteien sachlich zutreffend wiedergegeben würden und auch deren Behandlung sachlich erfolge. „Das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Art. 21 Grundgesetz) stehen einer kritischen Thematisierung solcher Positionen von Parteien in der politischen Bildung nicht entgegen“, so das Institut.

Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger in Ministerien und Behörden sowie an Gerichte, die mit der Frage konfrontiert werden, welche Bedeutung dem staatlichen Neutralitätsgebot und dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Art. 21 Grundgesetz) zukommt, wenn Lehrkräfte oder Akteur der außerschulischen Bildung rassistische und rechtsextreme Positionen einer Partei thematisieren.

„Diese rechtlichen Fragen sind bisher wenig untersucht. Sie stellen sich aber, insbesondere seit die Partei AfD in einigen Bundesländern die gegen Lehrerschaft gerichtete Aktion 'Neutrale Schule' gestartet hat“, so das Institut weiter. Zudem stelle die Partei von Bundesregierung und Landesregierungen aufgelegte Programme zur Demokratieförderung infrage und setze dabei Akteure unter Druck, die sich im Bereich der außerschulischen Bildung kritisch mit rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien auseinandersetzen.

Weitere Informationen und Download

Hendrik Cremer: Das Neutralitätsgebot in der Bildung. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien? (PDF, 599 KB), Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte

Über den Autor

Dr. iur. Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte mit den Themen Recht auf Asyl und Rechte in der Migration, Recht auf Schutz vor Rassismus und Kinderrechte. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Hamburg. Anschließend war er als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Aufenthalts- und Sozialrecht tätig.

Über das Deutsche Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 05.08.2019

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