Nordrhein-Westfalen
Neue Meldestellen für rassistische und queerfeindliche Vorfälle
Nordrhein-Westfalen möchte ein starkes Zeichen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung setzen und plant weitere Meldestellen für Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Interessensbekundungen für die zunächst erforderliche Konzepterstellung für die Meldestellen für rassistische und queerfeindliche Vorfälle können nun abgegeben werden.
25.01.2022
Bereits im Sommer 2021 hat das Ministerium eine Meldestelle Antisemitismus eingerichtet. Nordrhein-Westfalen weitet nun planmäßig sein Engagement aus und schafft weitere Meldestellen für rassistische und queerfeindliche Vorfälle. Für die zunächst erforderliche Konzepterstellung und die Aufbauarbeiten werden Organisationen jetzt zur Abgabe von Interessenbekundungen aufgerufen.
Integrationsminister Joachim Stamp: „Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes und vielfältiges Land. Rassismus, Queerfeindlichkeit, Hass und Ausgrenzung sind ein Angriff auf unsere Gesellschaft, dem wir entschieden entgegentreten. Mit der Errichtung wissenschaftlich arbeitender Meldestellen werden wir die Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene verbessern und gleichzeitig das öffentliche Bewusstsein sowie unsere Kenntnisse zur Prävention von Diskriminierung erweitern.“
Vielfältige Meldestellen geplant
Das bundesweit einzigartige koordinierte System von Meldestellen soll neben Antisemitismus die Bereiche Antiziganismus, antimuslimischen Rassismus, anti-Schwarzen-, antiasiatischen und andere Formen von Rassismus sowie Queerfeindlichkeit umfassen. Ziel der Meldestellen ist es, Betroffenen niedrigschwellig die Möglichkeit zu bieten, Vorfälle auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu melden und dokumentieren zu lassen. Dies soll die Grundlage schaffen für Berichte, Forschung und politisches Handeln.
Integrationsstaatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert: „Wir hoffen besonders auf Interessenbekundungen aus der Zivilgesellschaft heraus. Denn der Aufbau der Meldestellen soll in einem engen und vertrauensvollen Austausch mit Selbstorganisationen und Communities erfolgen.“
Aufruf zu Interessensbekundungen
Interessierte Organisationen können bis zum 25. Februar 2022 Projektkonzepte für den Aufbau der Meldestellen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens einreichen. Anhand eines Kriterienkatalogs erfolgt die Auswahl der Träger. Diese werden anschließend zur konkreten Antragsstellung aufgefordert. Der Aufruf zur Interessenbekundung sowie Hinweise und Materialien können der Internetseite des Kompetenzzentrums für Integration (KfI) der Bezirksregierung Arnsberg entnommen werden. Wenn die Aufbauarbeiten 2023 abgeschlossen sind, soll der Betrieb der Meldestellen ausgeschrieben werden.
Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.01.2022
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