Demokratie

Menschenrechtsinstitut: Die Würde des Menschen muss unantastbar bleiben

Zum Internationalen Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 2020 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte dazu auf, die Erinnerung wachzuhalten und denen zu widersprechen, die den Nationalsozialismus verharmlosen oder leugnen. 75 Jahre nach der Befreiung von Ausschwitz nehme das Unwissen über die Schoah wieder zu und Hass und Hetze vergifteten das gesellschaftliche Klima.

27.01.2020

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen“. So lautet Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Mit dieser Erklärung reagierte die Weltgemeinschaft 1948 auf die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands, die die Opfer ihrer Menschenwürde und jeglicher Rechte beraubt hatten. Auch das Grundgesetz bekennt sich zur Unantastbarkeit der Menschenwürde und garantiert die Menschenrechte. Das betont Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2020 und fordert dazu auf, die Erinnerung wachzuhalten und denen zu widersprechen, die den Nationalsozialismus verharmlosen oder leugnen:

Das Engagement der Opfer ist uns Verpflichtung

„75 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz nimmt das Unwissen über die Schoah zu. Die Menschheitsverbrechen des nationalsozialistischen Deutschland werden heruntergespielt oder gar geleugnet. Antisemitischer, antiziganistischer und rassistischer Hass und Hetze vergiften zunehmend das gesellschaftliche Klima hierzulande und bedrohen Demokratie, Rechtsstaat und das friedliche Miteinander. Wir alle, in Staat, Politik und Zivilgesellschaft, haben die Verantwortung, die Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft wachzuhalten und denen zu widersprechen, die den Nationalsozialismus verharmlosen oder leugnen – und damit die Opfer verhöhnen. Wir sind den Überlebenden der nationalsozialistischen Mordmaschinerie und Verfolgung unendlich dankbar, dass sie es – oft bis ins hohe Alter – auf sich genommen haben, Zeugnis abzulegen. Ihr Engagement ist uns Verpflichtung.“

Demokratie braucht Mitmenschlichkeit und Solidarität

Mitmenschlichkeit und Solidarität seien zentrale Fundamente einer starken Demokratie, so Rudolf weiter. Deshalb dürften wir nicht wegschauen, wenn heute Menschen herabgewürdigt und ausgegrenzt würden. Menschenrechte gelten für alle Menschen, weil sie Menschen sind, jederzeit und überall. „Ohne Anerkennung der gleichen Menschenwürde und der unveräußerlichen Menschenrechte gibt es keine Freiheit, keine Gerechtigkeit und keinen Frieden – in Deutschland und in der Welt."

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. vom 27.02.2020

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