Demokratie

Hessische Antidiskriminierungsstrategie vorgestellt

Hessen hat als zweites Bundesland eine übergeordnete Antidiskriminierungsstrategie vorgelegt. Das strategische Papier, formuliert ein Antidiskriminierungsleitbild, bündelt die Aktivitäten der Landesregierung und richtet sie auf die Zukunft aus. Zivilgesellschaftliche Organisationen sollen in die Weiterentwicklung der Strategie einbezogen werden.

28.06.2018

Der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Kai Klose, hat am 25. Juni die Hessische Antidiskriminierungsstrategie vorgestellt. „Antidiskriminierungspolitik ist Menschenrechtspolitik. Mit der Vorlage dieser ersten Antidiskriminierungsstrategie setzen wir ein starkes Zeichen für die Akzeptanz von Vielfalt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen Diskriminierung und Ausgrenzung in Hessen“, betonte Klose und erklärte: „Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt in 2011, dem Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung 2014 und der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle in 2015 haben wir erste wichtige antidiskriminierungspolitische Schritte unternommen. Mit der Hessischen Antidiskriminierungsstrategie legen wir nun ein erstes strategisches Papier vor, das die Aktivitäten der Landesregierung bündelt und auf die Zukunft ausrichtet. Hierzu gehört insbesondere das Antidiskriminierungsleitbild der Hessischen Landesregierung.“

Für eine wertschätzende Gesellschaft

Die Hessische Antidiskriminierungsstrategie wurde in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Ressorts und der Staatskanzlei, federführend durch die der Stabsstelle Antidiskriminierung, erarbeitet. Staatssekretär Klose erläutert: „Antidiskriminierungsarbeit ist eine Querschnittsaufgabe. Diskriminierung ist kein Randphänomen, sondern für viele Menschen in vielen Kontexten leider auch eine alltägliche Erfahrung. Das sehen wir zum Beispiel in unserer Beratungsarbeit. Damit berühren Diskriminierungserfahrungen die Arbeitsbereiche mehrerer Ressorts gleichzeitig. Überall geht es darum, Gesellschaft so zu gestalten, dass die Menschen würdevoll, wertschätzend und in gegenseitiger Akzeptanz miteinander leben können. Heute ist das aktueller und notwendiger denn je.“

Ziele der Strategie

Hessen legt als zweites Bundesland eine übergeordnete Antidiskriminierungsstrategie vor. Ihre Erarbeitung war im Regierungsprogramm vereinbart worden. Sie hat zum Ziel, ein gemeinsames Verständnis der Landesregierung in Bezug auf Antidiskriminierungsarbeit zu bestimmen, das Bewusstsein für Diskriminierung zu stärken und die Bedeutung dieses fachpolitischen Bereichs zu unterstreichen. Gleichzeitig stellt sie zahlreiche Maßnahmen und Programme vor, die in den Ressorts durchgeführt und erarbeitet wurden und führt diese strategisch zusammen.

Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen

Mit Blick auf die Zukunft erläutert Klose: „Es ist uns wichtig, diesen begonnenen Prozess fortzuführen und die zivilgesellschaftlichen Organisationen in die Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsstrategie einzubeziehen – denn hier werden seit vielen Jahren wertvolle Erfahrungen gemacht und großartige Arbeit geleistet. Wichtige Akzente in der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen haben wir bereits gesetzt, indem wir beispielsweise seit 2016 mit ADiBe ein externes hessenweites Antidiskriminierungsberatungsangebot finanzieren. Weiterhin werden wir für 2018 und 2019 Netzwerkstellen im Bereich Antidiskriminierung fördern. Hierfür stellen wir zusätzlich eine halbe Million Euro zur Verfügung.“

Das Antidiskriminierungsleitbild der Hessischen Landesregierung:

  • Wir wollen, dass in unserer pluralistischen Gesellschaft Vielfalt, Individualität und Unterschiedlichkeit als fester Bestandteil verstanden und als Bereicherung erfasst werden. Alle Menschen sollen gerne in Hessen leben.
  • Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst und verankern den Vielfaltsgedanken in der Organisations- und Personalentwicklung.
  • Wir stärken die Vereinbarkeit von Familie und Beruf innerhalb und außerhalb der hessischen Landesverwaltung. Dabei wertschätzen wir unterschiedliche Lebensentwürfe.
  • Wir setzen uns gegen jede Form von Diskriminierung und Ausgrenzung ein und fördern die Partizipation aller Menschen in Hessen.
  • Wir bieten Betroffenen von Diskriminierung Hilfe und Unterstützung beispielsweise durch die Antidiskriminierungsstelle im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen an.
  • Wir setzen uns für ein akzeptierendes, diskriminierungsfreies und aktives Miteinander aller Menschen in Hessen ein.
  • Wir verschreiben uns einer aktiven Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um Hass und Ausgrenzung entgegenzuwirken.

Inhaltliche Gliederung der Antidiskriminierungsstrategie:

  • Der erste Teil der Strategie, Präambel und das darauffolgende Kapitel, widmen sich dem grundlegenden Verständnis des Arbeitsfeldes. Es werden Begriffe definiert: Vielfalt und Diversität, Diskriminierung sowie Vielfalts- und Antidiskriminierungspolitik.
  • Der darauffolgende Teil, Kapitel 3 und 4, beschreiben den Erarbeitungsprozess. Es werden Beiträge der einzelnen Ressorts und der Staatskanzlei vorgestellt.
  • Im dritten Teil, Kapitel 5 und 6, werden das Antidiskriminierungsleitbild der Hessischen Landesregierung vorgestellt, Handlungsfelder erläutert und ein Ausblick in die Zukunft gegeben.
  • In der Anlage ist eine Übersicht enthalten, die nach Handlungsfeldern sortiert, die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung im Bereich Antidiskriminierung beschreibt.

Die Maßnahmenübersicht (PDF 527 KB) sowie die Hessische Antidiskriminierungsstrategie (PDF 541 KB) stehen auf der Internetseite des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zum Download bereit.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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