Demokratiefördergesetz

Breite Beteiligung von Verbänden und Organisationen an Diskussionspapier

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium haben ein Diskussionspapier veröffentlicht. Der Zivilgesellschaft soll es als Grundlage dienen, sich an der Ausgestaltung des geplanten Demokratiefördergesetzes zu beteiligen und Ideen hierzu einzubringen. Ziel des Gesetzes ist es, wichtige Projekte im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können.

28.02.2022

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium (BMI) mit der Beteiligung der Zivilgesellschaft zum Demokratiefördergesetz begonnen. Mehr als 200 Dachverbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind nun eingeladen, in den nächsten Wochen ihre Ideen einzubringen. Grundlage ist ein von BMI und BMFSFJ gemeinsam erarbeitetes Diskussionspapier zu der geplanten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs.

Demokratieförderung und Extremismusprävention stärken und fördern

Ziel des Gesetzes ist es, wichtige Projekte im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können. So sollen sie für ihre wichtige zivilgesellschaftliche Arbeit mehr Planungssicherheit erhalten. Bisher hat der Bund im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention keine gesetzliche Grundlage für die Förderung und darf deswegen lediglich befristete Modellprojekte fördern.

„Für das neue Demokratiefördergesetz streben wir bewusst eine sehr breite Beteiligung an. Wir wollen sicherstellen, dass diejenigen, die sich täglich für Vielfalt und Demokratie einsetzen, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs auch wirklich gehört werden. Ich bin allen, die sich für ein friedliches Miteinander in unserem Land engagieren, zutiefst dankbar. Angesichts einer zunehmenden Radikalisierung von Teilen unserer Gesellschaft insbesondere im Bereich des Rechtsextremismus verdienen diese Menschen jede Unterstützung, die wir ihnen geben können.“

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel

Das Bundesfamilienministerium fördert bereits eine Vielzahl von Initiativen in ganz Deutschland. Die Bundesregierung will allerdings mehr tun. Vorgesehen ist ein gesetzlicher Auftrag für die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements, damit Initiativen längerfristig gefördert werden können und bessere Planungssicherheit haben. „Deshalb freue ich mich, jetzt gemeinsam mit Bundesinnenministerin Faeser die ersten konkreten Schritte auf dem Weg zu einem Demokratiefördergesetz einzuleiten,“ so die Bundesfamilienministerin weiter.

Demokratie von Innen heraus stärken

Das Demokratiefördergesetz soll eine wichtige Grundlage bilden, um das demokratische und gesellschaftliche Engagement in Deutschland durch den Bund verlässlich und umfassend fördern zu können. Hierzu haben die Koalitionspartner einen Beteiligungsprozess vorgesehen, um das Gesetz gemeinsam mit der Zivilgesellschaft zu entwickeln.

„Ich bin sehr zuversichtlich, dass es Bundesfamilienministerin Anne Spiegel und mir gelingen wird, dem Kabinett noch in diesem Jahr den Entwurf für das Demokratiefördergesetz vorzulegen. Wir wollen unsere Demokratie von innen heraus stärken. Menschenverachtung, Demokratiefeindlichkeit, Hass und Intoleranz zu begegnen, ist nicht allein eine Aufgabe von Polizei und Justiz. Es ist an uns allen, unsere vielfältige und offene Gesellschaft zu verteidigen. Das ist der beste Schutz gegen Extremismus und gegen Angriffe auf politische Institutionen, die freie Wissenschaft und unabhängige Medien.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Ziele des Demokratiefördergesetzes

Die im Diskussionspapier des BMFSFJ und des BMI vorgestellten Ziele des Demokratiefördergesetzes sind:

  • einen gesetzlichen Auftrag des Bundes im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention zu schaffen, auf Grund dessen sowohl eigene Maßnahmen des Bundes als auch die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements vorgesehen werden können,
  • eine angemessene Finanzierung in diesem Bereich nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes sicherzustellen und
  • allgemeine Fördervoraussetzungen festzuschreiben, die eine bedarfsorientierte und längerfristige Förderung von Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung zur Demokratiestärkung, Extremismusprävention und Vielfaltgestaltung ermöglichen.

Das gemeinsame Diskussionspapier von BMFSFJ und BMI steht online zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Bundesministerium des Innern vom 25.02.2022

Back to Top