Coronavirus

Wohlfahrtsverbände begrüßen Corona-Schutzschirm, fordern jedoch Nachbesserungen

Die Wohlfahrtsverbände zeigen sich erleichtert, dass soziale Dienste und Einrichtungen unter die Regelungen des krisenbedingten Sozialschutzpaketes der Bundesregierung fallen. Die Verbände mahnen jedoch an, nachzubessern und z.B. Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren einzuschließen, die bislang außen vor sind.

26.03.2020

Die Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie und Paritätischer begrüßen den Beschluss des Bundestages am 25. März 2020, die Freie Wohlfahrtspflege im Corona-Rettungspaket zu berücksichtigen. Damit hat nach der Regierung auch das Parlament grünes Licht für den milliardenschweren Rettungsschirm gegeben. Am 27. März muss noch der Bundesrat zustimmen.

„Wenn alle relevanten Akteure auf Bundes- und Landesebene jetzt konstruktiv zusammenarbeiten, kann es gelingen, die soziale Infrastruktur zu retten“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie sagte: „Was jetzt zählt, ist die Solidarität aller. Die Zusage, die Freie Wohlfahrt mit einer Garantie von 75 Prozent der entstehenden Kosten mit unter den Corona-Schutzschirm zu nehmen, ist ein wirklich positives Signal.“ Es werde selbstverständlich darauf gesetzt, dass nachgebessert wird, falls sich abzeichnet, dass mehr oder Anderes nötig ist, um wirtschaftliche Schäden oder andere schwere Folgen der Krise abzufedern.

Bisher ausgeschlossene Einrichtungen im Schutzschirm aufnehmen

Die Verbände mahnen zusätzliche Lösungen im Bereich der Reha-Einrichtungen und Erholungsstätten, wie z.B. Mutter/Vater-Kind-Kuren, für die bisher kein Schutzschirm greife.

In Deutschland gibt es unter dem Dach des Müttergenesungswerkes 73 Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände zur „medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter“. Sie leisten für Familien, die es brauchen, einen wichtigen Beitrag, zur Gesundheitsprävention und Rehabilitation, zur Stabilisierung in familiären Konflikten und zur Prävention häuslicher Gewalt. Jedes Jahr werden solche Kuren von rund 50.000 Familien, unter anderem von vielen Alleinerziehenden, in Anspruch genommen.

Andere soziale Einrichtungen und Dienste, zum Beispiel Beratungsstellen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder – dank einer kurzfristigen Nachbesserung des Gesetzentwurfes – Kinder- und Jugend-Reha-Einrichtungen, können besondere Zuschüsse erhalten, um ihre Einnahmenausfälle während der Coronakrise zumindest teilweise zu kompensieren. „Wir hoffen inständig auf eine zweite Welle der Gesetzgebung, die Mutter- und Vater-Kind-Kur-Einrichtungen ebenfalls in Schutz nimmt“, so Caritas-Präsident Peter Neher.

Vereinfachten Zugang zu Sozialleistungen garantieren

Die Maßnahmen, die zur Unterstützung armer Menschen im Kabinett beschlossen wurden, wie vereinfachte Verfahren in Hartz IV bei Antragstellung und Vermögensprüfung, die angepassten Regeln für die Beantragung des Kinderzuschlags oder auch das Verbot von Mietkündigungen und Zwangsräumungen begrüßen die Wohfahrtsverbände.

Was jedoch fehle, sei konkrete finanzielle Unterstützung. „Mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten durch Hamsterkäufe und Lieferengpässe sowie den Wegfall von Angeboten der Schulspeisung oder Tafeln, braucht es dringend eine sofortige Erhöhung der Regelsätze“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Konkret fordert der Paritätische einen Zuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat ab sofort auf die Grundsicherungsleistungen bis zur ohnehin anstehenden Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021. Darüber hinaus sei eine sofortige Einmalzahlung für Grundsicherungsbeziehende in Höhe von 200 Euro für krisenbedingte Mehraufwendungen wie etwa für Medikamente zu gewähren.

Schließlich weisen die Verbände auf die vielerorts sich zuspitzende Lage bei den Hilfen für Obdachlose und Menschen in anderen existenziellen Notlagen hin, für die vor Ort zwingend Lösungen organisiert werden müssten. Insbesondere auch der Mangel an Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln sei auch in allen Bereichen der sozialen Arbeit, gerade auch bei den niedrigschwelligen Hilfsangeboten, ein Riesenproblem, so der Paritätische.

Hintergrund

In der Freien Wohlfahrtspflege sind fast zwei Millionen Menschen in Deutschland beschäftigt, die bundesweit die tägliche soziale Versorgung sicherstellen. Mit ihren zahllosen Angeboten vom Altenheim über Beratungsstellen bis hin zu den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist die Wohlfahrtspflege unentbehrlich für das Funktionieren des Sozialstaats.

Quellen: Deutscher Caritasverband e.V. vom 23.03. und 25.03.2020; Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.03., 24.03. und 25.03.2020; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. vom 24.03.2020

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